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Berufstyp: Ausbildungsberuf für besondere Personengruppen
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Ausbildungsart: Duale Berufsausbildung, geregelt nach Kammerregelungen gemäß §66 Berufsbildungsgesetz (BBiG)/§42m Handwerksordnung (HwO)
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Ausbildungsdauer: 2 Jahre
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Lernorte: Betrieb und Berufsschule oder Einrichtung der beruflichen Rehabilitation
Was macht man in diesem Beruf?
Bekleidungsnäher/innen nähen vor allem Nähte und auch ganze Kleidungsteile. Kleidungsteile können zum Beispiel Ärmel, Taschen, Kragen oder Manschetten sein. Sie arbeiten an Nähmaschinen. Außerdem bügeln sie Kleidungsstücke, nachdem sie diese genäht haben. Schließlich kontrollieren Bekleidungsnäher/innen die Qualität der fertigen Produkte.
Wo arbeitet man?
Beschäftigungsbetriebe:
Betriebe der industriellen Bekleidungsfertigung
Arbeitsorte:
Fabrikhallen
Worauf kommt es an?
Anforderungen:
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Handwerkliches Geschick (z.B. beim Einrichten, Bedienen, Warten von Nähmaschinen und ‑automaten)
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Sorgfalt und Geschicklichkeit (z.B. beim exakten Zuschneiden von Stoffen, beim Nähen)
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Gutes Sehvermögen (z.B. bei der Auswahl farblich passender Nähgarne)
Schulfächer:
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Werken/Technik (z.B. beim Umgang mit Nadel und Faden sowie beim Beheben von Maschinenstörungen)
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Mathematik (z.B. beim Ermitteln von Materialbedarf und Kosten)
Welche Voraussetzungen braucht man für die Ausbildung?
Die Ausbildung zum Bekleidungsnäher bzw. zur Bekleidungsnäherin kann man auch ohne Schulabschluss beginnen.
Die Agentur für Arbeit stellt fest, wer sich dafür eignet.
Was lernt man in der Ausbildung?
Die Auszubildenden lernen beispielsweise:
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wie man verschiedene Arten von Maschinennadeln verwendet und auswechselt
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welche Nähmaschinen es gibt und wie man sie benutzt
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wie man zum Beispiel Knopfleisten, Taschen und Kragen näht
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wie man Qualität prüfen und erhalten kann
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wie und womit man Stoffe und Kleidungsstücke richtig bügelt
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