• Berufstyp: Ausbildungsberuf

  • Ausbildungsart: Schulische Ausbildung an Berufsfachschulen (bundesweit einheitlich geregelt)

  • Ausbildungsdauer: 3-5 Jahre (Vollzeit/Teilzeit)

  • Lernorte: Berufsfachschule und Klinik

Was macht man in diesem Beruf?

Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen pflegen, betreuen und beobachten Säuglinge, kranke Kinder und Jugendliche in stationären Einrichtungen oder im ambulanten Bereich. Nach ärztlichen Anweisungen führen sie pflegerische und medizinische Maßnahmen durch. Sie waschen und betten Patienten, wickeln Säuglinge und Kleinkinder, wechseln Verbände und verabreichen nach ärztlicher Anordnung Medikamente. Darüber hinaus assistieren sie bei ärztlichen Untersuchungen und operativen Eingriffen. Sie trösten die Kinder bei Angst und Schmerzen oder regen sie zum Spielen an. Ebenso beraten sie Eltern und andere Bezugspersonen hinsichtlich spezieller Pflegemaßnahmen. Zudem übernehmen sie Organisations- und Verwaltungsaufgaben und dokumentieren Patientendaten.

Wo arbeitet man?

Beschäftigungsbetriebe:

Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen finden Beschäftigung

  • in Krankenhäusern auf Stationen für Kinder, Jugendliche oder Säuglinge

  • in Kinderkliniken und Kinderheimen

  • in Facharztpraxen für Kinder und Jugendliche

  • bei ambulanten Pflegediensten

Arbeitsorte:

Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen arbeiten in erster Linie

  • in den Patientenzimmern von Krankenstationen

  • in Untersuchungs- und Behandlungsräumen

  • im Büro oder Stationszimmer

Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch in Patientenwohnungen (bei ambulanter Pflege).

Welcher Schulabschluss wird erwartet?

Für die Ausbildung wird i.d.R. ein mittlerer Bildungsabschluss vorausgesetzt. Die Berufsfachschulen wählen Bewerber/innen nach eigenen Kriterien aus.

Worauf kommt es an?

Anforderungen:

  • Einfühlungsvermögen und Kontaktfähigkeit (z.B. im Umgang mit Patienten und Angehörigen)

  • Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein (z.B. bei der Dokumentation von Pflegemaßnahmen oder der Dosierung von Medikamenten nach Vorgabe)

  • Psychische Stabilität (z.B. im Umgang mit schwer kranken oder sterbenden Patienten)

  • Gute körperliche Konstitution (z.B. beim Umbetten von Patienten)

  • Verschwiegenheit (z.B. beim Umgang mit Patientendaten)

Schulfächer:

  • Biologie (z.B. zum Verständnis biologischer Vorgänge bei Krankheit und Heilung)

  • Chemie (z.B. zum Verständnis der Wirkungsweise von Medikamenten)

  • Physik (z.B. zum Verstehen von physikalischen Vorgängen)

  • Deutsch (z.B. beim Führen von Pflege- und Operationsprotokollen und Erklären von Pflegemaßnahmen)

  • Mathematik (z.B. beim Zubereiten von Medikamenten sowie Abrechnen von Pflegeleistungen)

Was verdient man in der Ausbildung?

An Einrichtungen des öffentlichen Dienstes oder an Einrichtungen von Trägern, die sich an die tariflichen
Vereinbarungen des öffentlichen Dienstes anlehnen, erhalten Auszubildende beispielsweise folgende
Entgelte (monatlich brutto):

  • 1. Ausbildungsjahr: € 1.141

  • 2. Ausbildungsjahr: € 1.202

  • 3. Ausbildungsjahr: € 1.303

 

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