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Berufstyp: Ausbildungsberuf
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Ausbildungsart: Schulische Ausbildung an Berufsfachschulen (bundesweit einheitlich geregelt)
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Ausbildungsdauer: 1-4 Jahre (Vollzeit/Teilzeit)
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Lernorte: Berufsfachschule und Praktikumsbetrieb
Was macht man in diesem Beruf?
Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/innen wirken bei Körperpflegemaßnahmen mit, betten und lagern Patienten um, teilen Essen aus und helfen bei der Nahrungsaufnahme. Sie beobachten und kontrollieren Puls, Temperatur, Blutdruck und Atmung ihrer Patienten. Zudem begleiten oder befördern sie diese zu Untersuchungen und Behandlungen. An physikalischen Therapiemaßnahmen sind sie eben-so beteiligt. Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/innen sind zudem für Sauberkeit und Hygiene zu-ständig: Sie reinigen und pflegen Instrumente, räumen die Krankenzimmer auf und richten die Betten. Außerdem führen sie einfache ärztliche Anweisungen und Verordnungen durch, helfen bei der Pflegedokumentation und ‑organisation mit und unterstützen Pflegefachkräfte wie Gesundheits- und Krankenpfleger/innen oder Altenpfleger/innen bei den Nachtwachen.
Wo arbeitet man?
Beschäftigungsbetriebe:
Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/innen finden Beschäftigung
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in Krankenhäusern, Kliniken, Facharztpraxen und Gesundheitszentren
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in Altenwohn- und ‑pflegeheimen
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in Wohnheimen für Menschen mit Behinderung
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in Einrichtungen der Kurzzeitpflege
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bei ambulanten sozialen Diensten
Arbeitsorte:
Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/innen arbeiten in erster Linie
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in Patientenzimmern
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in Untersuchungs- und Behandlungsräumen
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in Sanitärräumen
Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch
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in Büros oder Stationszimmern
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bei Patienten zu Hause
Welcher Schulabschluss wird erwartet?
Für die Ausbildung wird i.d.R. ein Hauptschulabschluss (je nach Bundesland auch Berufsreife, Berufsbildungsreife, erster allgemeinbildender Schulabschluss, erfolgreicher Abschluss der Mittelschule) vorausgesetzt. Die Berufsfachschulen wählen Bewerber/innen nach eigenen Kriterien aus.
Worauf kommt es an?
Anforderungen:
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Einfühlungsvermögen (z.B. im Umgang mit Patienten und Angehörigen)
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Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein (z.B. bei der Reinigung und Desinfizierung von Pflegeutensilien oder der Dosierung von Medikamenten nach Vorgabe)
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Psychische Stabilität (z.B. im Umgang mit schwer kranken oder sterbenden Patienten
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Gute körperliche Konstitution (z.B. beim Umbetten von Patienten)
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Verschwiegenheit (z.B. im Umgang mit Patientendaten)
Schulfächer:
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Biologie (z.B. zum Verständnis biologischer Vorgänge bei Krankheit und Heilung)
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Chemie (z.B. um die Zusammensetzung und Wirkungsweise von Desinfektions- und Reinigungsmitteln nachvollziehen zu können)
Was verdient man in der Ausbildung?
Die Ausbildung in der Altenpflegehilfe und Krankenpflegehilfe ist durch Gesetze und Verordnungen
der Länder geregelt. Je nach Bundesland kann ein Anspruch auf Ausbildungsvergütung in unterschiedlicher
Höhe bestehen.
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