• Berufstyp: Anerkannter Ausbildungsberuf

  • Ausbildungsart: Duale Ausbildung im Handwerk (geregelt durch Ausbildungsverordnung)

  • Ausbildungsdauer: 3 Jahre

  • Lernorte: Ausbildungsbetrieb und Berufsschule (duale Ausbildung)

Was macht man in diesem Beruf?

Hörakustiker/innen beraten Kunden hinsichtlich unterschiedlicher Arten von Hörsystemen bzw. Gehörschutz. Dabei gehen sie auf die individuellen Bedürfnisse ihrer Kunden ein. Sei es, dass eine Altershörschwäche vorliegt oder erhöhte Geräuschbelastung im Beruf gegeben ist. Um ein Hörgerät optimal anpassen zu können, führen sie Tests zur Hörleistung durch, z.B. untersuchen sie, wie gut Kunden hohe und tiefe Töne oder Sprache wahrnehmen können. Auch stellen sie Otoplastiken für Hörgeräte oder als Gehörschutz her. Dafür nehmen sie Abdrücke vom Gehörgang, passen die Ohrstücke individuell am Kunden an, bauen die Maßohrstücke in die Hörsysteme ein und nehmen die akustischen Feineinstellungen vor. Sie weisen die Kunden in die Bedienung von Hörsystemen ein und führen Service- bzw. Instandhaltungsmaßnahmen durch. Zudem übernehmen sie kaufmännische und verwaltende Arbeiten, erledigen z.B. die Korrespondenz, kalkulieren Angebote und erstellen Abrechnungen für Krankenkassen oder Kunden.

Wo arbeitet man?

Beschäftigungsbetriebe: 

Hörakustiker/innen finden Beschäftigung in Betrieben des Hörgeräteakustiker-Handwerks sowie bei industriellen Herstellern von Hörsystemen.

Arbeitsorte: 

Hörakustiker/innen arbeiten in erster Linie in Werkstätten, Verkaufsräumen, Akustiklabors und Büroräumen.

Welcher Schulabschluss wird erwartet?

Rechtlich ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. In der Praxis stellten Betriebe im Vorläuferberuf Hörgeräteakustiker/in überwiegend Auszubildende mit mittlerem Bildungsabschluss oder Hochschulreife ein.

Worauf kommt es an?

Anforderungen:

  • Handwerkliches Geschick (z.B. beim Anfertigen von Otoplastiken oder Einbauen von Kleinteilen)

  • Technisches Verständnis (z.B. beim Instandhalten von Hörsystemen)

  • Sorgfalt und Beobachtungsgenauigkeit (z.B. beim Prüfen des korrekten Sitzes einer Otoplastik)

  • Kundenorientierung und Kommunikationsfähigkeit (z.B. beim Beraten der Kunden hinsichtlich des passenden Hörassistenzsystems)

Schulfächer:

  • Physik (z.B. Sachkenntnis im Bereich Akustik beim Auswählen geeigneter Hörsysteme

  • Werken/Technik (z.B. beim Anpassen des Ohrpassstückes, Montieren von Hörbügeln oder Warten von Hörsystemen)

  • Mathematik (z.B. beim Durchführen audiologischer Berechnungen und Messverfahren mit verschiedenen akustischen Größen)

  • Biologie (z.B. um den komplexen Vorgang des Hörens und Sprechens nachvollziehen zu können)

Was verdient man in der Ausbildung?

Beispielhafte Ausbildungsvergütungen pro Monat:

  • 1. Ausbildungsjahr: € 560 bis € 805 (Handel*), € 470 (Handwerk)

  • 2. Ausbildungsjahr: € 670 bis € 905 (Handel*), € 580 (Handwerk)

  • 3. Ausbildungsjahr: € 780 bis € 1.045 (Handel*), € 680 (Handwerk)

* je nach Bundesland unterschiedlich

 

Du bist auf der Suche nach einer Ausbildung?
Mach einen Termin bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit und hole dir die Infos, die du brauchst!
Einfach hier klicken!