• Berufstyp: Ausbildungsberuf

  • Ausbildungsart: Schulische Ausbildung an Berufsfachschulen (landesrechtlich geregelt)

  • Ausbildungsdauer: 2-3 Jahre (Vollzeit/Teilzeit)

  • Lernorte: Berufsfachschule/Berufskolleg und Praktikumsbetrieb

Was macht man in diesem Beruf?

Sozialpädagogische Assistenten und Assistentinnen bzw. Kinderpfleger/innen kümmern sich zusammen mit sozialpädagogischen Fachkräften oder Kinderkrankenpflegekräften vor allem um Säuglinge und Kleinkinder. Auch die Eltern beziehen sie mit in ihre Tätigkeit ein. Sie sorgen für pädagogisch interessantes und altersgemäßes Spielmaterial und leiten die Kinder beim Spielen an. Je nach Altersgruppe basteln, musizieren und turnen sie mit den Kindern. Sie helfen bei der Körperpflege und wirken bei der Versorgung kranker Kinder mit. Außerdem erledigen sie Hausarbeit, soweit diese mit der Kinderbetreuung in Zusammenhang steht, also z.B. Essenszubereitung und Wäschepflege. Teilweise unter-stützen sie auch die pädagogische Arbeit mit Jugendlichen.

Wo arbeitet man?

Beschäftigungsbetriebe:

Sozialpädagogische Assistenten und Assistentinnen bzw. Kinderpfleger/innen finden Beschäftigung

  • in Kinderkrippen, Kindergärten und Kinderhorten

  • in Kinderheimen oder Wohnheimen für Menschen mit Behinderung

  • an Ganztagesschulen

  • in Privathaushalten (mit Kleinkindern)

  • in Erholungs- und Ferienheimen

  • in Kinderkrankenhäusern und ‑kliniken

Arbeitsorte: 

Sozialpädagogische Assistenten und Assistentinnen bzw. Kinderpfleger/innen arbeiten in erster Linie

  • in Aufenthalts- und Wohnräumen

  • in Ess- und Schlafräumen

Welcher Schulabschluss wird erwartet?

Für die Ausbildung wird i.d.R. ein Hauptschulabschluss (je nach Bundesland auch Berufsreife, Berufsbildungsreife, erster allgemeinbildender Schulabschluss, erfolgreicher Abschluss der Mittelschule) oder ein mittlerer Bildungsabschluss vorausgesetzt. Die Berufsfachschulen wählen Bewerber/innen nach eigenen Kriterien aus.

Worauf kommt es an?

Anforderungen:

  • Handgeschick und Sorgfalt (z.B. beim Durchführen von hauswirtschaftlichen Tätigkeiten und Bastelarbeiten, beim Ausführen von Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen)

  • Verantwortungsbewusstsein (z.B. Wahrnehmen einer Vorbildfunktion für die Betreuten, Beaufsichtigen von spielenden und tobenden Kleinkindern)

  • Einfühlungsvermögen und Konfliktfähigkeit (z.B. beim geduldigen Zuhören bei Problemen, im Umgang mit verhaltensauffälligen oder aggressiven Kindern)

  • Psychische Stabilität (z.B. zum Wahren einer professionellen Distanz)

Schulfächer:

  • Kunst/Werken (z.B. beim Basteln und Malen mit Kindern)

  • Musik (z.B. beim Singen und Musizieren mit Kindern)

  • Biologie (z.B. um Kinder mit der Tier- und Pflanzenwelt vertraut zu machen)

Was verdient man in der Ausbildung?

Während der schulischen Ausbildung erhält man keine Vergütung. An manchen Schulen fallen für die
Ausbildung Kosten an, z.B. Schulgeld, Aufnahme- und Prüfungsgebühren.
Für die staatliche Anerkennung als Sozialpädagogische/r Assistent/in bzw. Kinderpfleger/in muss in einigen Bundesländern im Anschluss an die schulische Ausbildung ein einjähriges Berufspraktikum (Anerkennungspraktikum) absolviert werden. In dieser Zeit erhalten die Praktikanten und Praktikantinnen ein Praktikumsentgelt.
Absolvieren die angehenden Sozialpädagogischen Assistenten/Assistentinnen bzw. Kinderpfleger und ‑pflegerinnen ihr Berufspraktikum in Einrichtungen des öffentlichen Dienstes oder in Einrichtungen von Trägern, die sich an die tariflichen Vereinbarungen des öffentlichen Dienstes anlehnen, erhalten sie ein Praktikumsentgelt von € 1.545 im Monat.

 

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