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Berufstyp: Ausbildungsberuf
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Ausbildungsart: Schulische Ausbildung an Berufsfachschulen (bundesweit einheitlich geregelt)
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Ausbildungsdauer: 3 Jahre
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Lernorte: Berufsfachschule und Augenklinik
Was macht man in diesem Beruf?
Orthoptisten und Orthoptistinnen untersuchen und behandeln nach augenärztlicher Anweisung Störungen des ein- oder beidäugigen Sehens, z.B. Schielen oder Augenzittern. Ggf. unterbreiten sie dabei auch diagnostische oder therapeutische Änderungs- und Ergänzungsvorschläge. Sie beraten die Patienten und klären sie über die Erkrankung und die Behandlungsmethoden auf. Zudem überwachen sie die therapeutischen Maßnahmen, etwa das Tragen spezieller Gläser oder das Abdecken eines Auges, beobachten und dokumentieren den Krankheitsverlauf und werten ihn aus. Vorbeugend untersuchen sie vorwiegend Kinder im Säuglings- und Kleinkindalter.
Wo arbeitet man?
Beschäftigungsbetriebe:
Orthoptisten und Orthoptistinnen finden Beschäftigung
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in Hochschulkliniken mit Abteilungen für Pleoptik und Orthoptik
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in Krankenhäusern mit augenärztlicher Abteilung
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in Augenarztpraxen
Arbeitsorte:
Orthoptisten und Orthoptistinnen arbeiten in erster Linie
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in Untersuchungs- und Behandlungsräumen
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in Patientenzimmern
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in Büros oder Stationszimmern
Welcher Schulabschluss wird erwartet?
Für die Ausbildung wird i.d.R. ein mittlerer Bildungsabschluss vorausgesetzt. Die Berufsfachschulen wählen Bewerber/innen nach eigenen Kriterien aus.
Worauf kommt es an?
Anforderungen:
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Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein (z.B. beim Untersuchen der Sehstörungen und beim Überwachen therapeutischer Maßnahmen)
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Geschicklichkeit (z.B. beim Umgang mit orthoptistischen Geräten)
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Beobachtungsgenauigkeit (z.B. beim Prüfen des korrekten Sitzes von Sehhilfen
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Kontaktfähigkeit, Kommunikations- und Einfühlungsvermögen (z.B. beim Eingehen auf Patienten)
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Verschwiegenheit (z.B. beim Umgang mit Patientendaten)
Schulfächer:
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Physik (z.B. zum Verstehen, welche Gesetze der Physik der Optik zugrunde liegen)
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Biologie (z.B. beim Auseinandersetzen mit Krankheiten des Auges bzw. des Sehsinns)
Was verdient man in der Ausbildung?
An Einrichtungen von Trägern, die sich an die tariflichen Vereinbarungen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) orientieren, erhalten Auszubildende beispielsweise folgende Entgelte (monatlich brutto):
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1. Ausbildungsjahr: € 1.015
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2. Ausbildungsjahr: € 1.075
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3. Ausbildungsjahr: € 1.172
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