• Berufstyp: Ausbildungsberuf

  • Ausbildungsart: Schulische Ausbildung an Berufsfachschulen (landesrechtlich geregelt)

  • Ausbildungsdauer: I.d.R. 3 Jahre

  • Lernorte: Berufsfachschule und Praktikumsbetrieb

Was macht man in diesem Beruf?

Haus- und Familienpfleger/innen unterstützen ‑ meist vorübergehend ‑ Menschen in unterschiedlichen Lebenslagen und aus allen Altersgruppen. Beispielsweise übernehmen sie in Familienhaushalten selbstständig die Arbeiten erkrankter Familienmitglieder, versorgen kranke oder pflegebedürftige Personen bzw. Menschen mit Behinderung oder greifen alleinstehenden älteren Menschen im Alltag unter die Arme.
In der Familienpflege erledigen sie den Haushalt und die Wäschepflege, kaufen ein und kochen Mahlzeiten. Dabei behalten sie Budgets und Absprachen im Auge. Sie betreuen auch die im Haushalt lebenden Kinder und unterstützen diese in der ungewohnten Situation durch Zuspruch und praktische Hilfestellung, z.B. bei den Hausaufgaben. Sind sie bei pflegebedürftigen Menschen eingesetzt, über-nehmen Haus- und Familienpfleger/innen Grundpflege- und Behandlungspflegeleistungen nach ärztlicher Vorgabe.

Wo arbeitet man?

Beschäftigungsbetriebe:

Haus- und Familienpfleger/innen finden Beschäftigung

  • in Einrichtungen des Sozialwesens, z.B. bei Sozialstationen oder ambulanten Familienpflegediensten

  • in Privathaushalten

Arbeitsorte:

Haus- und Familienpfleger/innen arbeiten in erster Linie

  • in Aufenthalts-, Wohn-, Ess- und Schlafräumen von sozialen Einrichtungen

  • in Privatwohnungen

Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch

  • im Freien

  • in Büros

Welcher Schulabschluss wird erwartet?

Für die Ausbildung wird i.d.R. ein Hauptschulabschluss (je nach Bundesland auch Berufsreife, Berufsbildungsreife, erster allgemeinbildender Schulabschluss, erfolgreicher Abschluss der Mittelschule) oder ein mittlerer Bildungsabschluss vorausgesetzt. Die Berufsfachschulen wählen Bewerber/innen nach eigenen Kriterien aus.

Worauf kommt es an?

Anforderungen:

  • Handgeschick (z.B. bei der Haushaltsführung und Zubereitung der Mahlzeiten)

  • Verantwortungsbewusstsein (z.B. bei der Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung)

  • Einfühlungsvermögen und Kontaktbereitschaft (z.B. im Umgang mit alten oder kranken Menschen)

  • Sorgfalt (z.B. beim Erstellen von Arbeitsnachweisen, Beobachtungs- und Betreuungsprotokollen)

Schulfächer:

  • Wirtschaft (z.B. beim Beachten von berufs- und sozialrechtlichen Grundlagen in der Haus- und Familienpflege)

  • Musik/Kunst (z.B. beim Musizieren und Zeichnen mit den zu betreuenden Personen)

Was verdient man in der Ausbildung?

Während der schulischen Ausbildung erhält man keine Vergütung. An manchen Schulen fallen für die Ausbildung Kosten an, z.B. Schulgeld, Aufnahme- und Prüfungsgebühren.

 

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