• Berufstyp: Anerkannter Ausbildungsberuf

  • Ausbildungsart: Duale Ausbildung in Industrie und Handwerk (geregelt durch Ausbildungsverordnung)

  • Ausbildungsdauer: 3 Jahre

  • Lernorte: Ausbildungsbetrieb und Berufsschule (duale Ausbildung)

Was macht man in diesem Beruf?

Bürsten- und Pinselmacher/innen stellen Bürsten und Pinsel her und fügen dabei Tierhaare, Naturborsten, pflanzliche oder synthetische Fasern in Holz oder Kunststoffe ein. Sie richten Produktionsmaschinen ein und steuern und kontrollieren Fertigungsabläufe. Die Materialien richten sie vor der Verarbeitung von Hand oder maschinell zu: Sie schneiden Borsten oder Haarbüschel auf die erforderliche Länge zu, sortieren und bündeln sie. Dann befestigen sie das Bestückungsmaterial manuell oder maschinell an einem Bürstenkörper oder sie fassen Pinselhaare in Metallzwingen und setzen Stiele an. Abschließend prüfen sie die Qualität der Produkte.

Wo arbeitet man?

Beschäftigungsbetriebe:

Bürsten- und Pinselmacher/innen finden Beschäftigung in erster Linie

  • in Industrie- und Handwerksbetrieben, die Pinsel oder Bürsten herstellen

Arbeitsorte:

Bürsten- und Pinselmacher/innen arbeiten in erster Linie

  • in Werkstätten bzw. Produktionshallen

Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch

  • in Lagerräumen

Welcher Schulabschluss wird erwartet?

Rechtlich ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben.

Worauf kommt es an?

Anforderungen:

  • Sorgfalt (z.B. beim Überprüfen und Korrigieren von Borstenlängen)

  • Handwerkliches Geschick (z.B. beim manuellen Bearbeiten von Bürsten und Pinseln)

  • Beobachtungsgenauigkeit (z.B. beim Beurteilen von Bestückungsmaterialien wie Fasern, Haaren, Borsten auf Verwendbarkeit)

Schulfächer:

  • Werken/Technik (z.B. beim Binden, Setzen, Stanzen, Einringen und Fassen; technisches Zeichnen)

  • Physik (z.B. beim Bedienen von Maschinen mit pneumatischen oder hydraulischen Vorrichtungen)

Was verdient man in der Ausbildung?

Zur Höhe der Ausbildungsvergütung liegen derzeit keine Informationen vor.

 

 

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