• Berufstyp: Ausbildungsberuf

  • Ausbildungsart: Schulische Ausbildung (landesrechtlich geregelt)

  • Ausbildungsdauer: i.d.R. 2-3 Jahre

  • Lernorte: Fachakademie

Was macht man in diesem Beruf?

Dolmetscher/innen bzw. Übersetzer/innen beherrschen mehrere Sprachen und ermöglichen die Verständigung zwischen Menschen unterschiedlicher Muttersprachen. Sie übersetzen aus der Ausgangssprache in die Zielsprache und umgekehrt. Dabei übertragen Dolmetscher/innen das gesprochene Wort, Übersetzer/innen das geschriebene. Beide recherchieren zunächst zu den jeweiligen Fachgebieten und deren Terminologie. Sie benötigen bei ihrer Arbeit Fachkenntnis ebenso wie ein gutes Verständnis der Zielkultur.
Übersetzer/innen haben häufig mit technischen, wirtschaftlichen oder juristischen Texten zu tun. Sie übersetzen Betriebsanleitungen, medizinische Gutachten, Zeugnisse, Gerichtsurteile und Verträge, seltener auch literarische Werke. Simultandolmetscher/innen übertragen das gesprochene Wort fast zeitgleich, also simultan, mündlich in die Zielsprache. In schalldichten Kabinen empfangen sie die Redebeiträge per Kopfhörer und sprechen die Übersetzung ins Mikrofon. Die Konferenzteilnehmer hören die Übersetzung durch Kopfhörer. Beim Konsekutivdolmetschen übertragen Dolmetscher/innen ganze Sätze oder Abschnitte erst, wenn der Redner diese beendet hat. Dolmetscher/innen sind nicht nur bei internationalen Konferenzen, sondern beispielsweise auch bei Verhandlungen zwischen Geschäftspartnern, bei der Polizei und bei Gericht gefragt.

Wo arbeitet man?

Beschäftigungsbetriebe:

Dolmetscher/innen bzw. Übersetzer/innen finden Beschäftigung z.B.

  • in Übersetzungsbüros

  • bei Dolmetscherdiensten

  • bei EUInstitutionen (z.B. EU-Parlament, EU-Kommission)

  • bei Behörden des Landes oder des Bundes

  • in größeren Betrieben unterschiedlicher Wirtschaftsbereiche

Arbeitsorte:

Dolmetscher/innen bzw. Übersetzer/innen arbeiten in erster Linie

  • in Büroräumen

  • in Besprechungsräumen

  • in Konferenz- und Tagungsräumen oder Messehallen

Welcher Schulabschluss wird erwartet?

Für die Ausbildung wird i.d.R. ein mittlerer Bildungsabschluss, die Hochschulreife oder die Fachhochschulreife vorausgesetzt.
Für die Zulassung zur Prüfung gelten je nach Bundesland unterschiedliche Voraussetzungen.

Worauf kommt es an?

Anforderungen:

  • Konzentrationsfähigkeit (z.B. Ausblenden von Außengeräuschen beim Flüsterdolmetschen oder exaktes Übersetzen von Verträgen unter Zeitdruck)

  • Sorgfalt (z.B. beim sprachlich richtigen Übersetzen von Fachtexten bzw. Dolmetschen von internationalen Konferenzen)

  • mündliches bzw. schriftliches Ausdrucksvermögen (z.B. beim kurzen und prägnanten Wiedergeben des in der Originalsprache Gehörten bzw. beim künstlerisch ansprechenden Übersetzen literarischer Texte)

  • Flexibilität (z.B. beim situationsangepassten Dolmetschen oder Einstellen auf ständig neue Fachtexte)

  • Kommunikationsfähigkeit (z.B. verständliches Übersetzen oder genaues Zuhören unter Berücksichtigung kultureller und sozialer Eigenheiten)

Schulfächer:

  • Englisch, Französisch, weitere Fremdsprachen (z.B. vertiefte Kenntnisse in zwei oder mehr Fremdsprachen werden für die Ausbildung vorausgesetzt)

  • Deutsch (z.B. beim Übersetzen von Artikeln, Vorträgen und anderen Texten in die deutsche Sprache)

  • Wirtschaft (z.B. für das Übersetzen von Verträgen oder Gesetzestexten)

Was verdient man in der Ausbildung?

Während der schulischen Ausbildung erhält man keine Vergütung. An manchen Schulen fallen für die Ausbildung Kosten an, z.B. Schulgeld, Aufnahme und Prüfungsgebühren.

 

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