•    Berufstyp: Anerkannter Ausbildungsberuf
  •    Ausbildungsart: Duale Ausbildung im öffentlichen Dienst (geregelt durch Ausbildungsverordnung)
  •    Ausbildungsdauer: 3 Jahre
  •    Lernorte: Ausbildungsbetrieb und Berufsschule (duale Ausbildung)

 

 

Was macht man in diesem Beruf?

 

Sozialversicherungsfachangestellte der Fachrichtung landwirtschaftliche Sozialversicherung beurteilen die Versicherungsverhältnisse von Landwirten bzw. Landwirtinnen und deren mitversicherten Familienangehörigen. Sie berechnen die Beiträge der Mitglieder und beraten sie in versicherungsrechtlichen und Finanzierungsfragen. Ferner bearbeiten sie Versicherungsleistungen in der landwirtschaftlichen Kranken­, Pflege­, Unfall­ und Rentenversicherung. Dabei prüfen sie Leistungsansprüche, berechnen Krankenversicherungsleistungen, Renten sowie Leistungen zur medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation und veranlassen deren Zahlung. Sie arbeiten dabei mit Leistungserbringern bzw. Vertragspartnern wie Ärzten und Ärztinnen sowie Krankenhäusern, mit Reha­ und Pflegeeinrichtungen, Pflegediensten und einschlägigen Unternehmen zusammen. Darüber hinaus können sie für weitere administrative Aufgaben in der inneren Verwaltung eingesetzt sein.

 

 

Wo arbeitet man?

Beschäftigungsbetriebe:

Sozialversicherungsfachangestellte der Fachrichtung landwirtschaftliche Sozialversicherung finden Beschäftigung

  •     bei landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträgern wie landwirtschaftlichen Kranken­ oder Unfallkassen
  •     bei Verbänden der Sozialversicherungsträger, in der Patientenabrechnung von Krankenhäusern oder im Versicherungsgewerbe

 

Arbeitsorte:

Sozialversicherungsfachangestellte der Fachrichtung landwirtschaftliche Sozialversicherung arbeiten in erster Linie in Büroräumen/Großraumbüros und in Besprechungsräumen.

 

Welcher Schulabschluss wird erwartet?

 

Rechtlich ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben.

 

Worauf kommt es an?

Anforderungen:

  •     Kundenorientierung und Kommunikationsfähigkeit (z.B. für die Beratung und Information von Kunden)
  •     Lernbereitschaft (z.B. bei Änderungen in den Rechtsvorschriften)
  •     Sorgfalt und Verschwiegenheit (z.B. beim Prüfen der Anspruchsvoraussetzungen, beim Umgang mit Kundendaten)

 

Schulfächer:

  •     Mathematik (z.B. beim Erstellen von Überschlagsrechnungen und Berechnen von Versicherungsbeiträgen)
  •     Deutsch (z.B. beim Erledigen von Geschäftsbriefen und anderem Schriftverkehr)

 

Was verdient man in der Ausbildung?

 

Beispielhafte Ausbildungsvergütungen pro Monat:

  •     1. Ausbildungsjahr: € 980 bis € 1.167
  •     2. Ausbildungsjahr: € 1.075 bis € 1.274
  •     3. Ausbildungsjahr: € 1.175 bis € 1.330