- Berufstyp: Anerkannter Ausbildungsberuf
- Ausbildungsart: Duale Ausbildung im Rechtswesen (geregelt durch Ausbildungsverordnung)
- Ausbildungsdauer: 3 Jahre
- Lernorte: Ausbildungsbetrieb und Berufsschule (duale Ausbildung)
Was macht man in diesem Beruf?
Patentanwaltsfachangestellte erledigen Organisations-, Büro- und Verwaltungsarbeiten für Patentanwälte und ‑anwältinnen: Sie nehmen Anrufe entgegen, vereinbaren Termine mit Mandanten, bereiten Schriftsätze sowie Anträge für Patent-, Marken- oder Gebrauchsmusteranmeldungen vor und wirken bei der Auswertung neu angemeldeter gewerblicher Schutzrechte, Veröffentlichungen und Eintragungen mit. Ferner unterstützen sie Patentanwälte/-anwältinnen dabei, Schutzrechtsanmeldungen einzureichen und die damit verbundenen Gebühren zu berechnen und einzuzahlen. Außerdem organisieren sie die Wiedervorlage der Patentakten, damit keine Fristen für Anmeldungen, Verlängerungen und Gebührennachzahlungen versäumt werden.
Wo arbeitet man?
Beschäftigungsbetriebe:
Patentanwaltsfachangestellte finden Beschäftigung
- bei Patentanwaltskanzleien
- in Patentabteilungen von größeren Unternehmen sowie von Verbänden, Ämtern und Gerichten
Arbeitsorte:
Patentanwaltsfachangestellte arbeiten in erster Linie in Büroräumen.
Welcher Schulabschluss wird erwartet?
Rechtlich ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. In der Praxis stellen Kanzleien überwiegend Auszubildende mit Hochschulreife ein.
Worauf kommt es an?
Anforderungen:
- Organisatorische Fähigkeiten und Flexibilität (z.B. Organisieren der Büroabläufe, Einstellen auf wechselnde Aufgaben)
- Sorgfalt und Verschwiegenheit (z.B. beim Einhalten von Fristen und Gerichtsterminen, beim Umgang mit sensiblen Daten und Informationen)
- Mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen (z.B. Kontakt mit Mandanten, Gerichten und Ämtern, beim Schreiben und Bearbeiten von Schriftsätzen)
- Kundenorientierung (z.B. Eingehen auf die Bedürfnisse der Mandanten, z.B. bei Terminvereinbarungen)
Schulfächer:
- Deutsch (z.B. beim Bearbeiten von Schriftstücken und Verträgen)
- Mathematik (z.B. für die Berechnung von Gebühren und das Abwickeln oder Vorbereiten der Buchführung)
- Wirtschaft/Recht (z.B. beim Informieren von Mandanten über den Sachstand von Rechtsangelegenheiten)
- Englisch/Französisch (z.B. beim Kontakt mit internationalen Mandanten)
Was verdient man in der Ausbildung?
Beispielhafte Ausbildungsvergütungen pro Monat (bundesweite Durchschnittswerte):
- 1. Ausbildungsjahr: € 820
- 2. Ausbildungsjahr: € 970
- 3. Ausbildungsjahr: € 1.070