• Berufstyp: Anerkannter Ausbildungsberuf

  • Ausbildungsart: Duale Ausbildung im Handwerk (geregelt durch Ausbildungsverordnung)

  • Ausbildungsdauer: 3 Jahre

  • Lernorte: Ausbildungsbetrieb und Berufsschule (duale Ausbildung)

Was macht man in diesem Beruf?

Zupfinstrumentenmacher/innen der Fachrichtung Gitarrenbau stellen nach vorgegebenen Zeichnungen oder eigenen Entwürfen Gitarren, aber auch andere Zupfinstrumente wie Mandolinen, Lauten oder Banjos her. Sie verwenden dazu verschiedene Holzsorten, Metalle und Kunststoffe. Maschinell oder mit der Hand sägen, hobeln, schleifen und schnitzen sie daraus den Korpus, den Hals und andere Einzelteile. Dann verbinden sie die verschiedenen Bestandteile durch Leimen oder Verschrauben und lackieren die Instrumente. Schließlich besaiten und stimmen sie die Instrumente. Neben akustischen fertigen sie auch elektrische Instrumente und montieren Tonabnahmesysteme. Zudem reparieren sie Zupfinstrumente und restaurieren alte und historische Instrumente.

 

Wo arbeitet man?

Beschäftigungsbetriebe:

Zupfinstrumentenmacher/innen der Fachrichtung Gitarrenbau finden Beschäftigung in Kleinund Mittelbetrieben des Musikinstrumentenbaus, die z.B. Gitarren und Mandolinen herstellen und reparieren.

Arbeitsorte:

Zupfinstrumentenmacher/innen der Fachrichtung Gitarrenbau arbeiten in erster Linie in Werkstätten.
Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch in Verkaufsräumen.

 

Welcher Schulabschluss wird erwartet?

Rechtlich ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben.

 

Worauf kommt es an?

Anforderungen:

  • Sorgfalt und handwerkliches Geschick (z.B. bei der millimetergenauen Holzbearbeitung)

  • Gutes Gehör (z.B. beim Stimmen und Nachbessern der Instrumente)

  •  Sinn für Ästhetik (z.B. bei der Gestaltung und Lackierung)

  •  Kunden und Serviceorientierung (z.B. bei der Beratung von Kunden über ein individuell anzufertigendes Instrument)

Schulfächer:

  • Mathematik (z.B. beim Umrechnen und Übertragen von Maßen auf Schablonen)

  • Physik (z.B. für das Erkennen der Materialelastizität und ‑dichte, des Klanges und der Akustik)

  • Werken/Technik (z.B. beim manuellen Bearbeiten der Werkstoffe nach Zeichnungen und Plänen)

Was verdient man in der Ausbildung?

Beispielhafte Ausbildungsvergütungen pro Monat:

  • 1. Ausbildungsjahr: € 490 bis € 640

  • 2. Ausbildungsjahr: € 530 bis € 730

  • 3. Ausbildungsjahr: € 625 bis € 860

 

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