-
Berufstyp: Beamtenausbildung; abweichende Laufbahnbezeichnungen in den einzelnen Bundesländern
-
Ausbildungsart: Vorbereitungsdienst, geregelt durch Verordnungen des Bundes bzw. der Bundesländer
-
Dauer des Vorbereitungsdienstes: i.d.R.2 Jahre
-
Lernorte: Verwaltungsschulen oder andere Bildungseinrichtungen der öffentlichen Verwaltung, Ausbildungsbehörden des Bundes, der Länder oder der Kommunalverwaltungen
Was macht man in diesem Beruf?
Beamte und Beamtinnen im mittleren Dienst der Allgemeinen (Inneren) Verwaltung erledigen Verwaltungsaufgaben in Sachgebieten wie Bauwesen, Verkehrswesen oder Wirtschaftsförderung. Sie bearbeiten beispielsweise Anträge von Bürgern und Bürgerinnen, erteilen Auskünfte, ermitteln Gebühren und wickeln den Zahlungsverkehr ab.
In der inneren Verwaltung übernehmen sie z.B. Aufgaben im Personalwesen, Finanzwesen oder in der Materialverwaltung einer Behörde. Sie erfassen in der Personalverwaltung die Personaldaten der Mitarbeiter/innen, berechnen Löhne und Gehälter und führen Krankheits- und Urlaubslisten. Im Haushaltsund Kassenwesen bearbeiten sie beispielsweise Zahlungsvorgänge, führen Haushaltsüberwachungslisten und sind an der Erstellung und Ausführung von Haushaltsund Wirtschaftsplänen beteiligt. In der Materialbeschaffung und ‑verwaltung übernehmen sie z.B. die Bestellung von Mobiliar für kommunale und staatliche Einrichtungen.
Wo arbeitet man?
Arbeitsbereiche:
Beamte und Beamtinnen im mittleren Dienst der Allgemeinen (Inneren) Verwaltung finden Beschäftigung in erster Linie
-
bei Bundes, Landesoder Kommunalbehörden der allgemeinen und inneren Verwaltung
-
bei Landesbehörden der allgemeinen bzw. Staatsfinanzverwaltung
Arbeitsorte:
Beamte und Beamtinnen im mittleren Dienst der Allgemeinen (Inneren) Verwaltung arbeiten in erster Linie
-
in Büros
Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch
-
an Auskunftsbzw. Informationsschalter
Welcher Schulabschluss wird erwartet?
Für die Ausbildung wird in der Regel ein mittlerer Bildungsabschluss oder ein Hauptschulabschluss (je nach Bundesland auch Berufsreife, Berufsbildungsreife, erster allgemeinbildender Schulabschluss, erfolgreicher Abschluss der Mittelschule) in Verbindung mit einer förderlichen abgeschlossenen Berufsausbildung
vorausgesetzt.
Worauf kommt es an?
Anforderungen:
-
Sorgfalt (z.B. beim Führen von Akten)
-
Umstellungsfähigkeit (z.B. beim Wechsel zwischen dem Erteilen telefonischer Auskünfte und der Sachbearbeitung am PC)
-
Kunden und Serviceorientierung (z.B. freundliches und hilfsbereites Auftreten beim Gespräch mit Bürgern und Bürgerinnen)
-
Verschwiegenheit (z.B. beim Umgang mit personenbezogenen Daten)
Schulfächer:
-
Deutsch (z.B. für das Erledigen des Schriftverkehrs)
-
Mathematik (z.B. zur Berechnung von Gebühren und Bezügen)
Was verdient man in der Ausbildung?
Die Beamtenanwärter/innen erhalten als Beamte und Beamtinnen auf Widerruf Anwärterbezüge, die
ggf. durch Zulagen ergänzt werden.
Monatlicher Anwärtergrundbetrag bei Bundesbehörden (brutto): € 1.170, bei Landesbehörden (brutto)
‑ je nach Bundesland: € 1.109 bis € 1.228.
Du bist auf der Suche nach einer Ausbildung?
Mach einen Termin bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit und hole dir die Infos, die du brauchst!
Einfach hier klicken!