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Berufstyp: Beamtenausbildung
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Ausbildungsart: Vorbereitungsdienst, geregelt durch Verordnungen des Bundes
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Dauer des Vorbereitungsdienstes: 2 Jahre
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Lernorte: Bildungseinrichtungen (z.B. Verwaltungsschulen) und Dienststellen der Bundeswehr und des Bundesnachrichtendienstes
Was macht man in diesem Beruf?
Beamte und Beamtinnen im mittleren Dienst der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung des Bundes suchen und erfassen relevante Informationen aus dem Ausland unter Einsatz technischer Verfahren und Methoden. Die Informationen zeichnen und bereiten sie auf und stellen diese für die Auswertung und Analyse zur Verfügung. In der Fernmeldeaufklärung sind Beamte und Beamtinnen im mittleren Dienst der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung des Bundes in den Fachgebieten Tastfunk und Sprachen tätig. Sie bearbeiten elektromagnetische Signale, die Nachrichten beinhalten. Diese werden von ihnen vermessen und dokumentiert. Im Unterschied dazu befassen sich Beamte und Beamtinnen in der Elektronischen Aufklärung mit dem Suchen, Aufnehmen und Auswerten von Funksignalen ohne Nachrichteninhalt, die z.B. von Ortungs-, Leit- und Lenksystemen und Radarstationen ausgehen.
Wo arbeitet man?
Arbeitsbereiche:
Beamte und Beamtinnen im mittleren Dienst der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung des Bundes finden Beschäftigung an in- und ausländischen Dienststellen der Abteilung Technische Aufklärung
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bei der Bundeswehr
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beim Bundesnachrichtendienst
Arbeitsorte:
Beamte und Beamtinnen im mittleren Dienst der Fernmeldeund Elektronischen Aufklärung des Bundes arbeiten in erster Linie
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in Büroräumen
Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch
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in Besprechungsräumen
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in Schutzbauten
Welcher Schulabschluss wird erwartet?
Für die Ausbildung wird in der Regel ein mittlerer Bildungsabschluss oder ein Hauptschulabschluss (je nach Bundesland auch Berufsreife, Berufsbildungsreife, erster allgemeinbildender Schulabschluss, erfolgreicher Abschluss der Mittelschule) in Verbindung mit einer förderlichen abgeschlossenen Berufsausbildung vorausgesetzt.
Darüber hinaus müssen die Bewerber/innen die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen und ein Auswahlverfahren absolvieren.
Worauf kommt es an?
Anforderungen:
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Sorgfalt (z.B. sorgfältiges Auswerten von Funksignalen)
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Umstellungsfähigkeit (z.B. rasches Wechseln zwischen Abhören von Funksprüchen und Dokumentieren und Weitergeben relevanter Informationen)
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Verschwiegenheit (Stillschweigen über die gewonnenen Daten gegenüber außenstehenden Personen wahren)
Schulfächer:
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Mathematik/Physik (z.B. zum Anwenden von Verund Entschlüsselungstechniken)
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Deutsch (z.B. zum Erstellen von Berichten)
Was verdient man in der Ausbildung?
Die Beamtenanwärter/innen erhalten als Beamte und Beamtinnen auf Widerruf Anwärterbezüge, die ggf. durch Zulagen ergänzt werden.
Monatlicher Anwärtergrundbetrag bei Bundesbehörden (brutto): € 1.269.
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