Der Ausbildungsplatz ist dir schon so gut wie sicher? Glückwunsch! Doch bevor du richtig durchstarten kannst, sind noch einige Formalitäten zu beachten. Dazu gehört auch die Unterzeichnung des Ausbildungsvertrags. Welche gesetzlichen Vorschriften gelten und was Auszubildende sonst noch wissen müssen, hat Azubi NRW für dich zusammengefasst.

Warum ist ein Ausbildungsvertrag wichtig?

Der Ausbildungsvertrag regelt das Ausbildungsverhältnis zwischen dir und dem Ausbildungsbetrieb. Alle rechtlichen Rahmenbedingungen werden darin schriftlich fixiert. Verstößt eine Seite gegen einen Paragrafen des Vertrages, kann dies schlimmstenfalls zu einem Ausbildungsabbruch führen. In der Praxis ist dies allerdings nur selten der Fall. Dennoch solltest du den Vertrag gründlich lesen. Nur so erfährst du, welche Rechte und Pflichten du hast.

Wann muss man den Ausbildungsvertrag unterschreiben?

In der Regel bekommst du mündlich mitgeteilt, dass du die Ausbildungsstelle antreten kannst. Nach § 10 und 11 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) ist mit der Zusage zur Ausbildung ein mündlicher Vertrag getroffen. So weit, so gut. Trotzdem muss der Ausbildungsvertrag später auch schriftlich festgehalten werden, um rechtskräftig zu sein. Schriftlich bedeutet in diesem Fall: in Papierform. Eine elektronische Version, zum Beispiel per E-Mail, reicht nicht aus. Sollte es dein Ausbildungsbetrieb nicht so genau mit den Fristen nehmen, melde dich spätestens zwei Wochen vor Ausbildungsbeginn, um dich nach dem Stand der Dinge zu erkundigen.

Wer muss den Ausbildungsvertrag unterschreiben?

Wichtig ist, dass dir zwei Exemplare des Ausbildungsvertrages vorgelegt werden. Beide Ausführungen werden dann von dir und einem Vertreter des Unternehmens handschriftlich unterschrieben. Nur so ist der Ausbildungsvertrag gültig. Ein Exemplar bekommst du mit nach Hause, das andere ist für den Ausbildungsbetrieb. Solltest du zu Beginn der Ausbildung noch minderjährig sein, müssen deine Eltern oder deine Erziehungsberechtigten mit unterschreiben. Sollten zwei Personen das Sorgerecht für dich haben, müssen auch beide den Vertrag unterschreiben.

Was muss im Ausbildungsvertrag stehen?

Was in einem Ausbildungsvertrag steht, regelt das Berufsbildungsgesetz (BBiG). Unter § 11 werden neben dem Ort der Ausbildung auch folgende Aspekte als Mindestangaben aufgeführt:

Art und Ziel der Ausbildung

Das Berufsbildungsgesetz schreibt vor, dass der Betrieb eine sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung erstellen muss, den sogenannten Ausbildungsplan. Darin steht dann zum Beispiel, welche Abteilungen du im Verlauf deiner Ausbildung durchlaufen musst. Der betriebliche Ausbildungsplan ist Teil des Ausbildungsvertrages, wird aber leider oft vergessen.

Beginn und Dauer der Ausbildung

Jeder Ausbildungsvertrag ist befristet und die Dauer der Berufsausbildung gesetzlich vorgeschrieben. Beginn und Dauer der Ausbildung werden deshalb im Ausbildungsvertrag festgehalten. In der Regel beginnt die Ausbildung am 1. September und endet, wenn sie drei Jahre dauert, am 31. August. Die reguläre Ausbildungszeit kann auf Antrag aus verschiedenen Gründen verkürzt werden. Anrechenbar sind unter anderem eine Einstiegsqualifizierung, berufliche Vorbildung und eine höhere Schulbildung.

Ausbildungsort und Ausbildungsmaßnahmen

Im Ausbildungsvertrag muss der Ort angegeben sein, an dem die Ausbildung stattfindet. Diese Angabe ist wichtig, weil du die Fahrtkosten zum Ausbildungsbetrieb und zurück selbst tragen musst. Solltest du an einem anderen Ort eingesetzt werden, der nicht im Vertrag steht, muss der Betrieb die zusätzliche Fahrtzeit auf die Arbeitszeit anrechnen und die zusätzlichen Fahrkosten übernehmen. Außerdem wird festgehalten, ob du im Verlauf der Ausbildung an außerbetrieblichen Maßnahmen teilnimmst, zum Beispiel an Lehrgängen.

Tägliche Arbeitszeit

Minderjährige Azubis dürfen laut Jugendarbeitsschutzgesetz höchstens 40 Stunden pro Woche und acht Stunden täglich arbeiten. In Ausnahmefällen sind achteinhalb Stunden erlaubt. Trotzdem darf die zulässige Wochenarbeitszeit nicht überschritten werden. Minderjährige dürfen zudem nur an fünf Tagen in der Woche arbeiten. Samstags hast du normalerweise frei. Ausnahmen wie in der Gastronomie-Branche sind erlaubt. Aber auch dann gilt, dass mindestens zwei Samstage im Monat frei sein müssen. Hinzu kommt, dass Jugendliche unter 16 Jahren nur in der Zeit zwischen 6 und 20 Uhr arbeiten dürfen. Es gibt je nach Branche jedoch Ausnahmen: Bäckereien, Gastronomie-Betriebe, das Hotelgewerbe oder Betriebe mit Schichtarbeit.

Bist du älter als 18 Jahre, sind pro Woche auch 48 Arbeitsstunden erlaubt – bei maximal acht Stunden am Tag. In Ausnahmefällen erlaubt der Gesetzgeber 60 Stunden pro Woche und zehn Stunden am Tag. Innerhalb von sechs Monaten darf die Arbeitszeit durchschnittlich trotzdem nicht länger als acht Stunden pro Tag sein. Azubis über 18 dürfen auch an Samstagen, in manchen Branchen sogar an Sonn- und Feiertagen arbeiten. Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen frei bleiben.

Im Rahmen einer Ausbildung ist die Ausbildungsstätte dazu verpflichtet, die Arbeitszeit des Azubis zu protokollieren (zum Beispiel durch eine Stempeluhr). Die Zeit in der Berufsschule lässt sich mit der Dauer der geleisteten Arbeit verrechnen. Ein Schultag, der sich aus mehr als fünf Unterrichtseinheiten von jeweils mindestens 45 Minuten zusammensetzt, gilt als regulärer Arbeitstag. Gleiches gilt für den Fall, dass der Azubi wöchentlich fünf Tage und insgesamt mindestens 25 Stunden in der Berufsschule verbringt – dies ist mit einer 40-Stunden-Woche gleichzusetzen.

Pausenzeiten

Spätestens nach viereinhalb Stunden steht dir eine Pause von mindestens 15 Minuten zu. Bei einer Arbeitszeit von viereinhalb bis sechs Stunden haben minderjährige Azubis Anrecht auf 30 Minuten Pause pro Tag. Arbeiten sie länger, dürfen sie die Arbeitszeit jeden Tag für eine Stunde unterbrechen. Ist der Auszubildende volljährig und arbeitet neun Stunden und mehr pro Tag, stehen ihm 45 Minuten Pause zu.

Warum wird im Ausbildungsvertrag eine Probezeit vereinbart?

Für Ausbildungsverträge sieht der Gesetzgeber eine Reglementierung der Probezeit vor. Im Gegensatz zum normalen Anstellungsverhältnis beträgt die Bewährungszeit mindestens vier Wochen, aber nicht mehr als vier Monate. Während dieser Zeit können beide Parteien das Ausbildungsverhältnis ohne Angabe von Gründen fristlos kündigen. Dies muss allerdings in Schriftform geschehen. Eine Verlängerung der Probezeit ist möglich, wenn besondere Umstände vorliegen, etwa der längerfristige krankheitsbedingte Ausfall des Azubis. Die Probezeit darf eine Zeitspanne von vier Monaten aber nur dann überschreiten, wenn der Auszubildende mehr als ein Drittel der Zeit arbeitsunfähig war.

Wie viel Geld verdiene ich in der Ausbildung?

Die Höhe der Ausbildungsvergütung steht ebenfalls im Ausbildungsvertrag. Azubis haben das Recht auf eine angemessene Vergütung. Wie viel Geld man monatlich verdient, hängt unter anderem vom Alter, der konkreten Tätigkeit und vom jeweiligen Bundesland ab. Im Regelfall legen Tarifverträge die Höhe des Lohns fest. Laut Berufsbildungsgesetz muss die Ausbildungsvergütung nach jedem Ausbildungsjahr steigen. Wann dir der Lohn überwiesen wird, steht ebenfalls im Ausbildungsvertrag. In den meisten Fällen landet der Lohn per Überweisung direkt auf deinem Konto. Überstunden und Mehrarbeit müssen in der Berufsausbildung entweder durch Zuzahlungen oder extra Freizeit kompensiert werden.

Wie viel Urlaub steht mir in der Berufsausbildung zu?

Die Anzahl der Urlaubstage ist abhängig vom Alter des Auszubildenden. Die jeweilige Mindestzahl der Urlaubstage regelt für Minderjährige das Jugendarbeitsschutzgesetz, für Volljährige das Bundesurlaubsgesetz. Dieser gesetzlich festgeschriebene Urlaubsanspruch darf auf keinen Fall unterschritten oder gekürzt werden:

Mindestens 30 Urlaubstage stehen dir zu, wenn du zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt bist.
Mindestens 27 Urlaubstage stehen dir zu, wenn du zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt bist.
Mindestens 25 Urlaubstage stehen dir zu, wenn du zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt bist.
Mindestens 24 Urlaubstage stehen dir zu, wenn du zu Beginn des Kalenderjahres 18 Jahre alt bist (es gilt der Tarifvertrag).

Wann kann der Ausbildungsvertrag gekündigt werden?

Während der Probezeit können die Vertragspartner den Ausbildungsvertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen fristlos kündigen. Die Kündigung muss jedoch schriftlich erfolgen und dem Vertragspartner vor Ablauf der Probezeit zugegangen sein. Die Kündigung einer Schwangeren ist während der Probezeit und darüber hinaus nicht möglich.

Nach der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis nur aus triftigen Gründen fristlos gekündigt werden. Eine verhaltensbedingte Kündigung kommt zum Beispiel bei Verstößen gegen den Ausbildungsvertrag in Betracht. Dafür müsste der Azubi jedoch zuvor abgemahnt worden sein. Gründe für eine verhaltensbedingte Kündigung können sein:

  • mehrmaliges unentschuldigtes Fehlen

  • mehrmaliges Fernbleiben vom Berufsschulunterricht

  • wiederholte Arbeitsverweigerung

  • wiederholte Störung des Betriebsfriedens

  • mehrmaliges Verlassen des Arbeitsplatzes ohne Genehmigung

  • nicht genehmigte Nebentätigkeiten

  • eigenmächtiger Urlaubsantritt

  • planmäßige Unterschlagung eines größeren Geldbetrages.

Gründe für eine personenbedingte Kündigung können sein:

  • mangelnde Eignung (sofern dies erst nach Ablauf der Probezeit erkennbar war)

  • im Krankheitsfall, wenn feststeht, dass innerhalb der Ausbildungszeit nicht mehr mit einer Gesundung zu rechnen oder der Azubi aufgrund seiner Erkrankung nicht für den Ausbildungsberuf geeignet ist (z. B. Allergien)

  • wenn der Azubi alkoholkrank oder drogensüchtig ist

  • wenn der Azubi in Untersuchungshaft sitzt oder eine Freiheitsstrafe absitzen muss und deshalb seinen Ausbildungspflichten nicht nachkommen kann.

Bei einer betriebsbedingten Kündigung ist keine Abmahnung erforderlich. Gründe können sein:

  • Stilllegung der Ausbildungsabteilung

  • Betriebsstilllegung

Wirtschaftliche Schwierigkeiten, Arbeitsmangel oder Insolvenz reichen dagegen nicht aus, um dem Azubi zu kündigen.

Wie kann ich einen Ausbildungsvertrag kündigen?

Auch Auszubildende können ihren Ausbildungsvertrag nach Ablauf der Probezeit nur noch aus triftigen Gründen kündigen. Es gelten dieselben strengen Vorgaben wie bei einer Kündigung durch den Betrieb. Wenn der Ausbildungsbetrieb zum Beispiel gegen seine Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag verstößt, können Auszubildende aus verhaltensbedingten Gründen kündigen. Hierzu zählen:

  • schlechte Ausbildung

  • Beleidigungen und Schläge

  • sexuelle Übergriffe

  • wiederholt verspätete Zahlung der Ausbildungsvergütung

  • wiederholte Nichtfreistellung zur Berufsschule oder notwendige überbetriebliche Ausbildung

  • wiederholt unerlaubte Überstunden

  • Verstoß gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz

  • Fehlen eines geeigneten Ausbilders

  • Betrieb wird die Ausbildungsbefugnis entzogen.

Betriebliche Kündigungsgründe können zum Beispiel im Fall eines Betriebsübergangs (wenn die Firma verkauft wird) vorliegen oder wenn die Ausbildungsabteilung an einen anderen Ort verlegt wird.

Nach der Probezeit kann der Auszubildende das Ausbildungsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen kündigen, wenn er

  • die Berufsausbildung insgesamt aufgeben will

  • eine Ausbildung in einem anderen Beruf machen will.

Auch diese Kündigung muss schriftlich und unter Angabe des Kündigungsgrundes erfolgen. Sofern der Auszubildende denselben Beruf weiter erlernen will und lediglich den Betrieb wechseln möchte, besteht diese Kündigungsmöglichkeit nicht. In solchen Fällen ist ein Aufhebungsvertrag die bessere Alternative.

Hinweis auf geltende Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen

Sollte hier etwas stehen, ist das von Vorteil. Denn es bedeutet, dass ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung gilt. Hier sind in der Regel günstige Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern getroffen worden. Du hast deswegen oft höhere Ansprüche. Falls ein Tarifvertrag gilt, solltest du dir den Tarifvertrag bei deiner Gewerkschaft besorgen und genau durchlesen. Darin kann zum Beispiel der Anspruch auf Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld festgelegt sein.

Was ist beim Ausbildungsnachweis zu beachten?

Alle seit 1. Oktober 2017 abgeschlossenen Ausbildungsverträge müssen eine Vereinbarung über die Form des Ausbildungsnachweises enthalten. Der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) muss entweder schriftlich oder elektronisch geführt werden. Der gesamte Ausbildungsnachweis muss bei Anmeldung zur Prüfung seitens des Auszubildenden und des Ausbilders persönlich unterschrieben werden bzw. mit einer elektronischen Signatur versehen werden.

Wann ist ein Ausbildungsvertrag unwirksam?

Ein Ausbildungsvertrag darf bestimmte Vorschriften und Formulierungen nicht enthalten, da er sonst unwirksam wird. Als Paradebeispiel gilt die Klausel, der Azubi dürfe nach Beendigung seiner Ausbildung der erlernten Tätigkeit nicht oder nur fragmentarisch nachgehen. Auch darf sich der Auszubildende nicht im Rahmen der vergangenen sechs Monate zum Verbleib im Ausbildungsbetrieb verpflichten. Unwirksam sind ebenso Bestimmungen, die den Azubi zur Leistung von Entschädigungszahlungen für die Ausbildung oder zur eigenständigen Bezahlung von zusätzlichen Bildungsmaßnahmen auffordern. Auch eine auf frühzeitige Kündigung in Aussicht gestellte Vertragsstrafe ist unwirksam.