Du hast sie gefunden – die perfekte Wohnung für den Auszug von zu Hause. Jetzt steht so einiges an. Vom Unterzeichnen des Mietvertrags über die Planung des Umzugs bis hin zur Erstausstattung gibt es zahlreiche Punkte, die die Checkliste für die erste eigene Wohnung unbedingt abdecken muss. Auch die Finanzierung muss geklärt und organisiert sein, Versicherungen abgeschlossen und die Einrichtung ausgewählt werden. Unser Guide gibt dir einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Punkte rund um den Auszug aus dem Elternhaus.
Der Mietvertrag – das Wichtigste in Kürze
Gerade für junge Menschen und Auszubildende ist der erste Mietvertrag eine aufregende Sache. Für viele ist es nach ihrem Ausbildungsvertrag einer der ersten wichtigen Verträge, die sie in ihrem Leben unterschreiben. Entsprechend groß sind jedoch auch die Bedenken. Die häufigsten Fragen rund um den Mietvertrag beantworten wir dir im Folgenden.
Was sollte in einem Mietvertrag stehen?
Neben den Kontaktdaten des Vermieters oder der Hausverwaltung sowie deinen Daten (Name und Anschrift) müssen alle relevanten Angaben zur Wohnung im Vertrag festgehalten sein.
• Anschrift des Mietobjekts (inklusive Stockwerk und ggf. Wohnungsnummer)
• Mietkonditionen (Kalt- oder Warmmiete)
• Auflistung der Neben- und Betriebskosten
• Zu hinterlegende Kaution
• Datum des Mietbeginns
• Dauer des Mietverhältnisses (wenn festgelegt)
• Zustand und Größe des Mietobjekts
• Erwähnung von Kellerraum oder Stellplatz (wenn vorhanden)
• Ggf. Angaben zu Mieterhöhungen bzw. zur Staffelmiete
Übrigens: Wenn du in eine WG ziehst, müssen im Mietvertrag unbedingt alle Mietenden stehen. Nur so haftet ihr im Schadensfall gemeinsam und die Verantwortung liegt nicht nur bei jener Person, die im Vertrag als Hauptmieter festgehalten wurde.
Ab wann ist ein Mietvertrag rechtskräftig?
Der Mietvertrag ist rechtskräftig, sobald du deine Unterschrift abgegeben hast. Das sollte idealerweise in Person – also zum Beispiel bei der Wohnungsbesichtigung bzw. –übergabe oder bei einem persönlichen Gespräch im Büro der Hausverwaltung – geschehen.
Oft wird der Mietvertrag (meist in zweifacher Ausführung) postalisch an den potenziellen neuen Mieter verschickt. In diesem Fall unterschreibst du ein Exemplar zu Hause und sendest es an den Vermieter zurück. Wenn du deine Unterschrift gesetzt hast, bist du offiziell Mieter des Objekts.
Mietvertrag unterschrieben – wann folgt die Schlüsselübergabe?
Der Vermieter ist dazu verpflichtet, die Schlüsselübergabe spätestens am ersten Tag des Mietverhältnisses abzuwickeln. Meist ist das der 1. oder 15. eines Monats. Wenn die Möglichkeit besteht, kann die Schlüsselübergabe aber auch schon früher erfolgen. Dann kannst du vorab etwa schon Maß nehmen oder kleinere Renovierungsarbeiten (natürlich nach Absprache) durchführen.
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Die erste eigene Wohnung finanzieren
Im Durchschnitt hat ein Azubi in Deutschland im Jahr 2020 etwa 963 Euro im Monat verdient. Je nach Branche variieren Ausbildungsgehälter stark. Außerdem steigern sie sich in einem festgelegten Rahmen von Ausbildungsjahr zu Ausbildungsjahr.
Vielleicht kennst du den Leitsatz: Maximal ein Drittel des Gehalts darf für die Miete ausgegeben werden. Für Azubis ist dieser Richtwert jedoch selten praktikabel. Zur Finanzierung der ersten eigenen Wohnung können deshalb Zuschüsse und Förderungen infrage kommen.
Welche Fixkosten sind zu erwarten?
Der offensichtlichste Bestandteil deiner Fixkosten ist die Miete. Genauer gesagt: die Warmmiete. Hier geht es also um die Kaltmiete plus Nebenkosten. Man schätzt pro Quadratmeter Nebenkosten in Höhe von etwa 2,20 Euro. Weitere Posten, die fix jeden Monat zu zahlen sind, sind diese:
• Strom: ~ 40-50 €
• Telefon, Kabel-TV, Internet: ~ 15-40 €
• Rundfunkbeitrag (“GEZ-Gebühr“): 17,50 €
• Ggf. Heizung
• Versicherungen
Abgesehen von diesen Kostenpunkten fallen die üblichen Lebenshaltungskosten an. Dazu zählt man unter anderem Lebensmittel, Hygiene- und Kosmetikartikel, Haushaltswaren und Bekleidung. Hinzu kommen für viele Azubis Kosten für ihre Mobilität (Abo-Ticket für den ÖPNV, Benzin, Autoversicherung u. ä.).
Finanzielle Unterstützung für die erste eigene Wohnung
Der Staat unterstützt Auszubildende. Zur Finanzierung der Wohnung bieten sich neben der Berufsausbildungsbeihilfe alternativ womöglich das Kinder- oder Wohngeld sowie unter Umständen die sogenannte Mietbeihilfe an.
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Was BAföG für Studierende ist, ist die BAB für Auszubildende. Die Berufsausbildungsbeihilfe ist ein monatlicher Zuschuss, den du online beantragen kannst. Er steht dir zum Beispiel dann zu, wenn du eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf machst, aufgrund des Standorts nicht zu Hause wohnen kannst und deine Eltern die Einkommensgrenze für die BAB nicht überschreiten.
Wenn du als Azubi über 18 bist, verheiratet oder mit deinem Partner zusammenlebend, gilt das ebenso. Die BAB steht zudem Müttern oder Vätern in betrieblicher oder außerbetrieblicher Berufsausbildung zu, die nicht bei ihren Eltern leben, sowie jenen in einer ausbildungsvorbereitenden Phase einer AsA (Assistierte Ausbildung).
Mietbeihilfe
Ein Anspruch auf Mietbeihilfe besteht dann, wenn du dich nicht für die BAB qualifizierst, weil deine Eltern die Einkommensgrenze überschreiten. Diese liegt bei 1.715 Euro bzw. 1.145 Euro bei Alleinerziehenden. Außerdem darfst du das 25. Lebensjahr nicht vollendet und musst die Beihilfe vor deinem Auszug beim zuständigen Amt beantragt haben. Wurde die Erlaubnis zum Auszug erteilt, erhältst du einen „angemessenen“ Zuschuss für deine Wohnung – abhängig von Größe und Mietpreis.
Wohngeld
Trifft keiner der oben genannten Fälle auf dich zu, besteht unter Umständen die Möglichkeit, Wohngeld zu beantragen. Voraussetzung dafür ist neben dem Ablehnungsbescheid für die BAB ein Nachweis darüber, dass du für die Wohnkosten selbst aufkommen musst. Zu beantragen ist das Wohngeld bei der zuständigen Behörde der Stadt oder Gemeinde, in die du ziehst.
Kindergeld
In Deutschland erhalten Eltern für jedes Kind Kindergeld vom Staat – insofern das Kind in ihrem Haushalt lebt und von ihnen versorgt wird. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch nach Vollendung des 18. Lebensjahrs Kindergeld bezogen werden. Das ist zum Beispiel dann möglich, wenn das Kind sich in Ausbildung befindet. Dann kann bis zum 25. Lebensjahr weiter Kindergeld bezogen werden. Damit du das Kindergeld zur Finanzierung deiner ersten eigenen Wohnung erhältst, muss ein Abzweigungsantrag gestellt werden. Im Monat stehen dir dann (mindestens) 219 Euro zur Verfügung.
Die wichtigsten Versicherungen für Azubis und Erstmieter
Es gibt genau zwei Versicherungen, die du vor dem Einzug in deine erste eigene Wohnung unbedingt abschließen solltest: eine private Haftpflichtversicherung und eine Hausratsversicherung. Erstere schützt dich vor hohen Kosten durch Schadensersatzansprüche. Letztere versichert deinen Hausrat, also deinen Besitz inklusive Möbel, E-Geräte & Co. in deiner Wohnung.
Haftpflichtversicherung
Verursachst du einen Schaden (an Gegenständen oder anderen Personen), kommt deine Haftpflichtversicherung unter bestimmten Voraussetzungen dafür auf. Sie ist nicht verpflichtend, wie etwa die Krankenversicherung, aber unbedingt zu empfehlen. Gerade als Mieter lebt es sich ohne Haftpflichtversicherung sehr riskant.
Die private Haftpflichtversicherung deckt auch Schäden an der Mietwohnung ab und kommt zum Beispiel für Kosten auf, die auf einen durch den Mieter verursachten Wasserschaden zurückgehen. Zudem sicherst du dich mit einer Haftpflichtversicherung ab, solltest du einmal deinen Wohnungsschlüssel verlieren und ein Schloss ausgetauscht werden müssen.
Die Details und Bedingungen der Versicherung müssen dem Vertrag entnommen werden. In bestimmten Szenarien kann eine Selbstbeteiligung fällig sein. Übrigens: Bis zum 25. Lebensjahr kannst du als Azubi über deine Eltern versichert bleiben.
Hausratsversicherung
Mit einer Hausratsversicherung schützt du das Inventar deiner Wohnung. Sie greift zum Beispiel bei Schäden durch Sturm und Hagel, Feuer, Blitzeinschlag, Explosionen und Implosionen sowie bei Einbruch, Diebstahl und Vandalismus. Ihr kann außerdem ein sogenannter Naturgefahrenschutz hinzugefügt werden, der dann auch Schäden durch Starkregen, Hochwasser und Erdbeben abdeckt.
Der monatlich oder jährlich zu entrichtende Betrag ist von der Größe deiner ersten eigenen Wohnung abhängig. Anhand der angegebenen Quadratmeter wird ein grober Sachwert geschätzt, der mit Abschluss der Versicherung automatisch abgedeckt wäre.
Checkliste: Was es vor dem Auszug zu tun gibt
Die Wohnungssuche gestaltet sich in den meisten Fällen sehr stressig. Die Vertragsunterzeichnung ist dann natürlich ein Grund zum Feiern. Doch damit du rund um das Einzugsdatum nicht erneut im Chaos versinkst, kannst du schon einige Wochen und teilweise sogar Monate vor deinem Einzug in deine erste eigene Wohnung aktiv werden. Vor allem Organisatorisches und ein paar bürokratische Aufgaben kannst du mit unserer Checkliste rechtzeitig abhaken.
• Wohnungsgeberbescheinigung beim Vermieter anfragen
• Strom anmelden
• Nachsendeantrag bei der Post einreichen
• Telefon- und Internetanbieter auswählen & Tarif buchen
• Versicherungen abschließen
• Erstausstattung zusammenstellen
• Adressänderung mitteilen (z. B. bei Vereinen, Bank, usw.)
• Umzugshelfer engagieren
• Umzugswagen mieten
Oft wird besonders ein Punkt beim Bezug einer eigenen Wohnung unterschätzt: der Strom. Natürlich hat deine Wohnung Strom, wenn du einziehst, da in Deutschland eine Grundversorgung gewährleistet sein muss. Je schneller du dich aber um einen Stromanbieterwechsel kümmerst, desto eher zahlst du einen besseren Preis. Die Grundversorgung ist nämlich vergleichsweise teuer. Außerdem kannst du, wenn gewünscht, Öko-Strom wählen.
Checkliste: Starterset für die erste eigene Wohnung
Vielen jungen Erwachsenen fällt erst nach dem Auszug aus dem Elternhaus auf, wie viele Gegenstände, Geräte und Haushaltsprodukte im Alltag essenziell sind. Für die erste eigene Wohnung lohnt sich deshalb ein Starterset. Wir haben die Grundlagen deiner Erstausstattung in einer Checkliste zusammengefasst.
• Wichtigste Möbel (Bett, Tisch, Regal/Schrank)
• Wichtigste E-Geräte (Kühlschrank, Herd, Lampen)
• Geschirr und Besteck
• Töpfe und essenzielle Küchengeräte
• Bettzeug und Bezüge
• Handtücher und Duschmatte
• Staubsauger
• Waschmaschine (wenn nicht im Haus) + Wäscheständer
• Mülleimer
• Werkzeug
• Verlängerungskabel und Mehrfachstecker
Die Anschaffung der Erstausstattung solltest du priorisieren. Vieles findest du über Netzwerke wie Ebay Kleinanzeigen, Facebook Marketplace oder Quoka auch gebraucht zu einem günstigeren Preis. Anschließend kannst du deine Einrichtung um Deko-Artikel und zusätzliche Möbel ergänzen.