In einer dualen Berufsausbildung verdienen viele junge Erwachsene erstmals ihr eigenes Geld. Die Höhe der Vergütung hängt stark vom Beruf ab. Entsprechend wenig bleibt manchen Azubis am Ende übrig.
Für eine duale Berufsausbildung bekommen Auszubildende eine Vergütung. Aber wie viel Geld ist das eigentlich? Und welche Kosten stehen auf der anderen Seite?
Die Jugendabteilung des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) veröffentlicht jährlich einen Ausbildungsreport, für den Azubis befragt werden. „Wenn man die Angaben zum Azubi-Gehalt im Durchschnitt betrachtet – über alle Berufe, Branchen und Ausbildungsjahre hinweg – liegt es im Schnitt bei 836 Euro, so die Zahlen von 2020“, sagt Daniel Gimpel, Ausbildungsexperte der DGB-Jugend.
Wie groß die Unterschiede bei der Vergütung zum Teil sind, veranschaulicht er an einem Beispiel. Im dritten Ausbildungsjahr verdienen angehende Bankkaufleute, Mechatroniker und Elektroniker für Betriebstechnik jeweils über 1000 Euro brutto im Monat. „Bei den Friseuren sind es dagegen im Schnitt 487 Euro.“
Grundsätzlich fällt die Vergütung in Ausbildungsbetrieben mit Tarifvertrag höher aus. Zahlen des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) zufolge lagen die tariflichen Ausbildungsvergütungen 2020 in Deutschland bei durchschnittlich 963 Euro brutto im Monat.
Seit dem letzten Jahr gibt es die Mindestausbildungsvergütung. Wer 2021 eine Ausbildung beginnt, muss im ersten Ausbildungsjahr mindestens 550 Euro monatlich bekommen. Ab 2022 wird diese Untergrenze auf 585 Euro hochgesetzt.
ZUSCHUSS FÜR DEN LEBENSUNTERHALT
Eine Ausbildungsvergütung dient anders als ein Lohn nicht der Existenz- oder Lebensstandardsicherung. Vielmehr ist sie als Zuschuss zum Lebensunterhalt während der Lehrzeit zu sehen. Deshalb besteht zum Beispiel auch die Unterhaltspflicht der Eltern während der Ausbildung weiter. Die meisten Azubis (72 Prozent) leben entsprechend noch bei den Eltern, wie der Ausbildungsreport des DGB zeigt. Gut die Hälfte ist laut Report finanziell unabhängig, etwa ein Drittel bekommt Unterstützung von Eltern oder Bekannten.
Neben Kosten fürs Wohnen und Leben kommen auf Azubis weitere Ausgaben zu, etwa für Schulmaterialien. Für Auszubildende gilt aber die sogenannte „Lernmittelfreiheit“: Das heißt, der Ausbildungsbetrieb muss ihnen laut Gesetz kostenlos Ausbildungsmittel zur Verfügung stellen. Seit 2020 wird dort neben Werkzeugen und Werkstoffen auch explizit Fachliteratur erwähnt.
Azubis müssen zudem häufig die Kosten für die Fahrten vom und zum Betrieb sowie zur Berufsschule bezahlen. Dafür müssen sie in der Regel selbst aufkommen.
Gerade in seltenen Berufen haben Azubis häufig Blockunterricht an auswärtigen Ausbildungszentren oder Berufsschulen. Das bedeutet zusätzliche Ausgaben für Fahrten und Unterbringung. Hierfür gibt es zum Teil Zuschüsse durch die Länder. Ob man anspruchsberechtigt ist, gilt es genau zu prüfen, sagt DGB-Experte Daniel Gimpel.
UNTERSTÜTZUNG VOM STAAT
In manchen Berufen ist es also gar nicht so einfach, mit der Vergütung auszukommen. Es gibt verschiedene Fördermöglichkeiten, zu denen sich Azubis informieren können. Wer etwa nicht mehr zu Hause wohnt, hat unter Umständen Anspruch auf das Kindergeld, das die Eltern dann an ihre Kinder auszahlen müssen, sollte die Ausbildungsvergütung nicht ausreichen, erklärt Gimpel.
Daneben gibt es die sogenannte Berufsausbildungsbeihilfe, BAB abgekürzt. Anspruch besteht etwa, wenn der Ausbildungsbetrieb zu weit vom Wohnsitz der Eltern entfernt ist, um zu Hause wohnen zu bleiben. Detaillierte Informationen hat die Bundesagentur für Arbeit auf ihrer Website zusammengefasst.
Azubis haben außerdem die Möglichkeit, Wohngeld zu beantragen. Das gebe es nur, wenn Azubis nicht bereits BAB bekommen. „Im schlimmsten Fall“, so Gimpel, könnten Azubis auch Hartz IV beantragen, wenn sie mit ihrer Ausbildungsvergütung gar nicht auskommen. Auch ein Bildungskredit kann eine Option sein. Bafög gibt es unter Umständen für schulische Berufsausbildungen. (dpa-tmn)