• Berufstyp: Ausbildungsberuf

  • Ausbildungsart: Schulische Ausbildung an Berufsfachschulen (landesrechtlich geregelt)

  • Ausbildungsdauer: 3 Jahre

  • Lernorte: Berufsfachschule und Praktikumsbetrieb

Was macht man in diesem Beruf?

Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen sind im medizinisch-therapeutischen, präventiven oder pädagogischen Bereich tätig. Sie behandeln Patienten mit Störungen der Atemwege, des Stimmorgans, der Sprechwerkzeuge oder der Sprachentwicklung. Sie erheben Befunde, beraten Patienten und deren Angehörige über Behandlungsmöglichkeiten und unterstützende Übungen, planen therapeutische Maßnahmen, setzen diese um und werten sie aus. Je nach Art der Störung führen sie, in der Regel auf Basis ärztlicher Verordnungen, Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schluckbehandlungen durch. Präventiv wirken sie in der betrieblichen und individuellen Gesundheitsförderung, indem sie z.B. Menschen mit berufsbedingt stark beanspruchter Stimme schulen, Fördermaßnahmen bei Kindern, Menschen mit Behinderung und in der Geriatrie durchführen oder Schwangere in Atemtechniken unterweisen. Darüber hinaus sind sie in der Erwachsenenbildung tätig und lehren ihre Kursteilnehmer, Atmungund Stimme zu optimieren, bewusst einzusetzen und die richtigen Atem- und Stimmtechniken zu entwickeln.

Wo arbeitet man?

Beschäftigungsbetriebe:
Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen finden Beschäftigung

  • in Sprach-, Stimm- und Atemtherapiepraxen

  • in Frühförderungs- und Heilpädagogikeinrichtungen

  • in phoniatrischen und Hals-Nasen-Ohren-Abteilungen von Kliniken und Sanatorien

  • in Praxen von Fachärzten und ‑ärztinnen für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde oder für Sprach-, Stimmund kindliche Hörstörungen

  • in Kindertagesstätten und Seniorenheimen

  • an Volkshochschulen, Berufsfachschulen für Sozialpädagogik oder Logopädie, Schauspielschulen, künstlerischen oder pädagogischen Hochschulen

  • bei Rundfunkanstalten

  • an Opern- und Schauspielhäusern

Arbeitsorte:
Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen arbeiten in erster Linie

  • in Unterrichtsräumen

Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch

  • bei Klienten vor Ort

  • in Büros

Welcher Schulabschluss wird erwartet?

Für die Ausbildung wird i.d.R. ein mittlerer Bildungsabschluss vorausgesetzt. Die Berufsfachschulen wählen Bewerber/innen nach eigenen Kriterien aus.

Worauf kommt es an?

Anforderungen:

  • Beobachtungsgenauigkeit und pädagogische Fähigkeiten (z.B. für das Diagnostizieren des Förderbedarfs, Anleiten und Motivieren von Patienten)

  • Kommunikationsfähigkeit und Einfühlungsvermögen (z.B. beim Erläutern von Therapieplänen, für das Erkennen der Wünsche und Bedürfnisse der Patienten)

  • Kontaktbereitschaft (z.B. für das Zugehen auf immer neue Patienten/Klienten)

  • Durchhaltevermögen (z.B. bei langwierigen Therapien)

Schulfächer:

  • Musik (z.B. beim Einsetzen von Klavierspiel zur Therapie)

  • Deutsch (z.B. beim Entwickeln von Konzepten zur Sprechübung und Erüben von Stimmfunktionen)

Was verdient man in der Ausbildung?

Während der schulischen Ausbildung erhält man keine Vergütung. An manchen Schulen fallen für die Ausbildung Kosten an, z.B. Schulgeld, Aufnahme- und Prüfungsgebühren.

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