• Berufstyp: Beamtenausbildung

  • Ausbildungsart: Vorbereitungsdienst, geregelt durch Verordnungen des Bundes

  • Dauer des Vorbereitungsdienstes: 2 Jahre

  • Lernorte: Bildungszentrum der Bundeswehr, Dienststellen der Bundeswehrverwaltung

Was macht man in diesem Beruf?

Beamte und Beamtinnen im mittleren Dienst der Wehrverwaltung nehmen Organisationsund Verwaltungsaufgaben in den verschiedenen Bereichen der Bundeswehrverwaltung wahr. Sie bearbeiten z.B. Personalangelegenheiten, verwalten die der Dienststelle zur Verfügung gestellten Dienstmittel, setzen Beihilfen für den Wehrbereich fest, bearbeiten Rechnungen und veranlassen Auszahlungen. Dazu kommen Aufgaben im Postdienst, in der Registratur oder im Berufsförderungsdienst. Die Beamten und Beamtinnen stellen die Versorgung der Streitkräfte und der Bundeswehrverwaltung mit Material sicher und sorgen für Instandhaltung, Ausstattung und Reinigung der bundeswehreigenen Gebäude und Freiflächen. Bei entsprechender Eignung können sie auch Aufgaben im Bereich der Informationstechnik übernehmen.

Wo arbeitet man?

Arbeitsbereiche:

Beamte und Beamtinnen im mittleren Dienst der Wehrverwaltung finden Beschäftigung

  • in den Dienststellen der Bundeswehrverwaltung, z.B. im Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr oder im Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

  • im Bundessprachenamt

  • im Bundesministerium der Verteidigung

Arbeitsorte:

Beamte und Beamtinnen im mittleren Dienst der Wehrverwaltung arbeiten in erster Linie

  • in Büroräumen

Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch

  • an Informationsschaltern

  • im Außendienst, z.B. bei der Übergabe von Liegenschaften

Welcher Schulabschluss wird erwartet?

Für die Ausbildung wird in der Regel ein mittlerer Bildungsabschluss oder ein Hauptschulabschluss (je nach Bundesland auch Berufsreife, Berufsbildungsreife, erster allgemeinbildender Schulabschluss, erfolgreicher Abschluss der Mittelschule) in Verbindung mit einer förderlichen abgeschlossenen Berufsausbildung vorausgesetzt.
Darüber hinaus müssen die Bewerber/innen die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen und ein Auswahlverfahren absolvieren.

Worauf kommt es an?

Anforderungen:

  • Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein (z.B. beim Abrechnen von Leistungen im Rahmen der freien Heilfürsorge der Soldaten und Soldatinnen)

  • Kommunikationsfähigkeit (z.B. im Kontakt mit Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen der eigenen und anderer Behörden oder mit Soldaten und Soldatinnen)

  • Verschwiegenheit (z.B. beim Umgang mit personenbezogenen Daten)

Schulfächer:

  • Deutsch (z.B. für das Erledigen des Schriftverkehrs)

  • Mathematik (z.B. zur Berechnung von Gebühren und Bezügen)

Was verdient man in der Ausbildung?

Die Beamtenanwärter/innen erhalten als Beamte und Beamtinnen auf Widerruf Anwärterbezüge, die
ggf. durch Zulagen ergänzt werden.
Monatlicher Anwärtergrundbetrag bei Bundesbehörden (brutto): € 1.170.

Du bist auf der Suche nach einer Ausbildung?
Mach einen Termin bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit und hole dir die Infos, die du brauchst!
Einfach hier klicken!