• Berufstyp: Beamtenausbildung

  • Ausbildungsart: Vorbereitungsdienst, geregelt durch Verordnungen des Bundes

  • Dauer des Vorbereitungsdienstes: 2 Jahre

  • Lernorte: Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung, Zolldienststellen

Was macht man in diesem Beruf?

Beamte und Beamtinnen im mittleren Zolldienst erfassen und überprüfen im Zollabfertigungsdienst gewerbliche Warensendungen und bearbeiten Zollanträge. Im Rahmen der Reiseverkehrsabfertigung kontrollieren sie z.B. Gepäckstücke und Fahrzeuge. Dabei setzen sie auf Waren im grenzüberschreitenden Verkehr gemäß den gesetzlichen Vorschriften Zölle und Steuern fest. Zudem kontrollieren sie unwegsame Grenzabschnitte, um zu verhindern, dass Waren illegal die Grenzen passieren. Im Zollfahndungsdienst gehen sie illegalen Aktivitäten im grenzüberschreitenden Warenverkehr nach. Im Grenzaufsichtsdienst und Wasserzolldienst erfüllen die Beamten und Beamtinnen neben zöllnerischen auch grenzpolizeiliche sowie Umweltschutzaufgaben.
Im Betriebsprüfungsdienst kontrollieren sie, ob Unternehmen, die mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren handeln, die gesetzlichen Bestimmungen einhalten. Zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung überprüfen sie in den Betrieben, ob Beschäftigte ordnungsgemäß angemeldet sind. Die Beamten und Beamtinnen kontrollieren Belege, ermitteln und ahnden Verstöße und führen Vollstreckungsaufträge über Forderungen des Bundes durch, z.B. zu Steuern oder Beiträgen zur Kranken, Renten, Unfall- und Arbeitslosenversicherung. Im Bereich der allgemeinen Verwaltung, zum Beispiel in einem Hauptzollamt, bearbeiten sie Aktenvorgänge.

Wo arbeitet man?

Arbeitsbereiche:

Beamte und Beamtinnen im mittleren Zolldienst finden Beschäftigung

  • bei Hauptzollämtern

  • bei Zoll(fahndungs)ämtern, bei der Generalzolldirektion

  • beim Wasserzoll

Arbeitsorte:

Beamte und Beamtinnen im mittleren Zolldienst arbeiten in erster Linie in Büroräumen.
Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch in Betrieben vor Ort (Betriebsprüfungsdienst), im Freien (Grenzzolldienst), auf Booten (Wasserzolldienst), auf Flug- bzw. Seehäfengelände (Zollabfertigungsdienst)

Welcher Schulabschluss wird erwartet?

Für die Ausbildung wird in der Regel ein mittlerer Bildungsabschluss oder ein Hauptschulabschluss (je nach Bundesland auch Berufsreife, Berufsbildungsreife, erster allgemeinbildender Schulabschluss, erfolgreicher Abschluss der Mittelschule) in Verbindung mit einer förderlichen abgeschlossenen Berufsausbildung vorausgesetzt.
Für den Wasserzolldienst ist zudem das geforderte nautische oder maschinentechnische Befähigungszeugnis nachzuweisen. Darüber hinaus müssen die Bewerber/innen die beamtenrechtlichen Voraussetzungen
erfüllen und ein Auswahlverfahren absolvieren.

Worauf kommt es an?

Anforderungen:

  • Sorgfalt (z.B. genaues Prüfen von Einund Ausfuhrgenehmigungen, Kontrollieren von Pässen, Gepäckstücken und Fahrzeugen)

  • Verantwortungsbewusstsein (z.B. beim Durchführen grenzpolizeilicher Aufgaben wie Grenzkontrollen, um Waffenund Rauschgiftschmuggel vorzubeugen)

  • Selbstsicherheit (z.B. sicheres und souveränes Auftreten beim Überprüfen der ordnungsgemäßen Beschäftigung von Erwerbstätigen oder beim Durchführen von Grenzkontrollen)

Schulfächer:

  • Wirtschaft/Recht (z.B. für das Anwenden von rechtlichen Regelungen im Bereich des grenzüberschreitenden Warenverkehrs)

  • Deutsch (z.B. für das Erledigen des Schriftverkehrs)

  • Mathematik (z.B. um Prozent, Zins- und Vergleichsrechnungen durchführen zu können)

  • Sport (z.B. für eine Tätigkeit in den waffentragenden Bereichen der Zollverwaltung)

Was verdient man während des Vorbereitungsdienstes?

Die Beamtenanwärter/innen erhalten als Beamte und Beamtinnen auf Widerruf Anwärterbezüge, die ggf. durch Zulagen ergänzt werden.
Monatlicher Anwärtergrundbetrag bei Bundesbehörden (brutto): € 1.170.

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