• Berufstyp: Ausbildungsberuf

  • Ausbildungsart: Schulische Ausbildung an unterschiedlichen Bildungseinrichtungen (nach EU-Recht bundesweit einheitlich geregelt)

  • Ausbildungsdauer: Unterschiedlich, je nach Bildungsanbieter und Unterrichtsform (Vollzeit/Teilzeit/Fernunterricht)

  • Lernorte: Flug- und Fliegerschulen

Was macht man in diesem Beruf?

Berufsflugzeugführer/innen steuern Fracht- und Passagierflugzeuge. Nach dem Erwerb der Fluglizenz und der Lizenzierung für einen bestimmten Flugzeugtyp fliegen sie zunächst als Co-Pilot/in und arbeiten im Team mit dem verantwortlichen Piloten bzw. der Pilotin zusammen. Diese Arbeit umfasst den Funkverkehr sowie das Navigieren und Fliegen des Flugzeugs. Vor Beginn des Fluges informieren sie sich z.B. über die Wetterbedingungen, legen die Flugroute fest, berechnen Flugzeit und Treibstoffbedarf und überprüfen die Fluginstrumente auf Betriebssicherheit. Sie müssen ein Flugzeug unter allen Flugbedingungen sicher fliegen und unter Kontrolle halten können. Nach der Landung führen sie organisatorische Tätigkeiten durch und dokumentieren aufgetretene Mängel oder Besonderheiten während des Fluges. Sie müssen eine Vielzahl von nationalen und internationalen Bestimmungen und Regelungen beachten, für die unterschiedlichen Flugzeugtypen sind jeweils besondere Berechtigungen erforderlich.

Wo arbeitet man?

Beschäftigungsbetriebe:

Berufsflugzeugführer/innen (CPL (A)) finden Beschäftigung

  • bei Chartergesellschaften

  • als Firmenpilot/in für ein Unternehmen

  • im Krankentransport per Flugzeug

  • in der Schädlingsbekämpfung aus der Luft

  • bei der Bundeswehr

  • in Flugschulen (mit einer entsprechenden Ausbildungsberechtigung)

Arbeitsorte:

Berufsflugzeugführer/innen (CPL (A)) arbeiten in erster Linie

  • an Bord von Flugzeugen (im Cockpit)

  • auf Flughäfen

  • in der Wartungshalle

Welche Vorbildung wird erwartet?

Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben. Einige Bildungsträger setzen die Hochschulreife voraus. Darüber hinaus können unter anderem ein Mindestalter, ein flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis, ein Führungszeugnis, ein Auszug aus dem Verkehrszentralregister und Kenntnisse in Erster Hilfe verlangt werden.
Unter Umständen muss die Zuverlässigkeit gemäß Luftsicherheitsgesetz von der Luftsicherheitsbehörde bestätigt worden sein.

Worauf kommt es an?

Anforderungen:

  • Verantwortungsbewusstsein und Sorgfalt (z.B. beim Testen der Bordinstrumente und Sicherheitseinrichtungen vor dem Flug)

  • Beobachtungsgenauigkeit und Aufmerksamkeit (z.B. Beobachten des Luftraums bei Sichtflügen, Beobachten der Bordinstrumente)

  • Entscheidungsfähigkeit, Reaktionsgeschwindigkeit und psychische Belastbarkeit (z.B. in Gefahrensituationen)

  • Technisches Verständnis (z.B. beim Prüfen und Kontrollieren von Flugzeugen bezüglich der Flugsicherheit)

Schulfächer:

  • Physik (z.B. um die Gesetzmäßigkeiten der Aerodynamik zu verstehen)

  • Englisch (für die Kommunikation in englischer Sprache und zum Lesen von Anleitungen und Funktionsbeschreibungen)

  • Mathematik (z.B. zum Berechnen von Flugzeiten, Treibstoffbedarf, Steuerkurs und Geschwindigkeit)

  • Werken/Technik (z.B. bei der exakten Bedienung der Bordinstrumente)

  • Geografie/Erdkunde (z.B. beim Einschätzen von Wetterbedingungen in verschiedenen Klimazonen)

Was verdient man in der Ausbildung?

Während der Ausbildung erhält man keine Vergütung. Ggf. fallen Kosten an, z.B. Lehrgangsgebühren und Prüfungsgebühren.

 

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