Eine große Zahl von Studierenden hat zunächst eine Berufsausbildung absolviert. Das hilft später nicht nur dabei, beruflich durchzustarten. Auch der Zugang zum Studium wird erleichtert
Es ist kein unüblicher Berufsbildungs- und Karriereweg: Nach einer Ausbildung absolvieren junge Menschen ein Studium und kombinieren auf diese Weise berufspraktische und akademisch-theoretische Kompetenzen. Das hilft regelmäßig dabei, sich schneller als Fach- und Führungskraft zu positionieren und im Unternehmen (oder in der Selbstständigkeit) aufzusteigen.
ERST SCHREINER, DANN INNENARCHITEKT
Aber welcher Weg ist der richtige? Es ist die Frage, was ein junger Mensch möchte. Eine landwirtschaftliche Ausbildung und ein anschließendes geisteswissenschaftliches Studium haben kaum einen gemeinsamen Nenner, sodass sich daraus nicht unmittelbar ein beruflicher Zusammenhang ergibt. Wer aber beispielsweise an eine Ausbildung zum Von Patrick Peters Schreiner ein Studium als Innenarchitekt anschließt, kann gleich mehrfach davon profitieren.
Zum einen kennt er bereits viele Studieninhalte aus seiner praktischen Erfahrung, sodass ihm manche Dinge leichter fallen werden als Studierenden, die berufspraktisch unerfahren sind. Zum anderen werden studiennahe Ausbildungen bei zulassungsbeschränkten Studiengängen als Wartezeit angerechnet. Das erhöht die Chancen, trotz Numerus clausus – also die Beschränkung der Anzahl der Studierenden für ein bestimmtes Fach – sein Wunschstudium aufnehmen zu können.
Das ist weiterhin ein wichtiger Aspekt: Rund 40 Prozent aller Studiengänge in Deutschland sind derzeit zulassungsbeschränkt. An Fachhochschulen, die besonders für praxisnahe Studiengänge beliebt sind, liegt die Quote bei 45 Prozent, während Studiengänge an Volluniversitäten zu 37,2 Prozent mit einem Numerus clausus (oft abgekürzt N.c. oder NC) belegt sind.
ERST KRANKENPFLEGERIN, DANN ÄRZTIN
Diese interessante Option eröffnet sich in einer Vielzahl von Studiengängen. Examinierte Krankenpfleger können ein Studium von Pflegemanagement oder Medizin aufnehmen, nach der Technikerschule steht das Maschinenbaustudium offen, und eine kaufmännische Ausbildung erleichtert das BWL-Studium oder auch die Zulassung zur Steuerberaterprüfung.
Das ist gar nicht selten. Schon vor einigen Jahren bestätigte das Deutsche Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW), dass etwa 20 Prozent der Studienanfänger in Deutschland vor Beginn des Studiums bereits eine staatlich anerkannte Berufsausbildung in der Tasche haben. An den Fachhochschulen starteten damals sogar 40 Prozent mit Ausbildungsabschluss in das Studium.
Besonders relevant ist die Berufsausbildung für Studieninteressierte ohne Hochschulreife. Darauf weist das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen hin. Direkt und ohne Zugangsprüfung können Studierwillige, die eine mindestens zweijährige Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben und mindestens drei Jahre in ihrem erlernten Beruf tätig waren, Studiengänge beginnen, die fachlich ihrer Ausbildung und Berufspraxis entsprechen. Hierüber entscheidet im Einzelfall die jeweilige Hochschule. Das bedeutet grundsätzlich: An die Stelle von
Abitur, fachgebundener Hochschulreife oder Fachhochschulreife tritt die berufliche Qualifikation als Nachweis der Studierfähigkeit.
FREIE WAHL DES STUDIENFACHS
Beruflich Qualifizierten ist der Zugang laut NRW-Regeln zu allen Studiengängen, die zu einem Staatsexamen oder einem Bachelorabschluss führen (sogenannter erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss), möglich. Das gilt hingegen nicht für Masterstudiengänge, denn deren Zugangsvoraussetzung ist immer ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss oder der Abschluss eines akkreditierten Bachelorausbildungsgangs einer Berufsakademie, heißt es in den entsprechenden Informationen.
Einen weiteren Vorteil haben Meister oder vergleichbar Qualifizierte, also Personen mit Berufsausbildung und Aufstiegsfortbildung. Sie können direkt ins Studium durchstarten. Denn die bereits erworbenen Qualifikationen ermöglichen den direkten Zugang zu allen Studiengängen an sämtlichen Universitäten und Fachhochschulen in NRW ohne jede vorherige Prüfung, heißt es.