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Berufstyp: Soldatenlaufbahn
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Ausbildungsart: Ausbildung im Soldatenstatus bei der Bundeswehr (geregelt durch Soldatengesetz und Soldatenlaufbahnverordnung)
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Ausbildungsdauer: 4 Jahre
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Lernorte: Schulungseinrichtungen und Sanitätsakademie der Bundeswehr, Robert-Schumann-Hochschule für Musik, Ausbildungsmusikkorps, Truppe
Aufgaben und Tätigkeiten
Feldwebel im Militärmusikdienst arbeiten in der Regel als Instrumentalmusiker/in in den Musikkorps der Bundeswehr. Sie begleiten das Soldatenleben mit Musik. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Bundeswehr wirken sie zum Beispiel im In- und Ausland bei Konzerten und Veranstaltungen sowie bei Musikproduktionen mit. Dem Militärmusikdienst obliegt neben der Pflege des traditionellen Zeremoniells der protokollarische Ehrendienst für Bundespräsident und Bundesregierung. Musikfeldwebel spielen vor allem Blasinstrumente und befassen sich mit symphonischer Blasorchestermusik, klassischer Marschmusik, Bläserkammermusik sowie mit Filmmusik, Rock, Pop und Jazz. Als Feldwebel sind sie militärische Vorgesetzte und für die ihnen unterstellten Soldaten und Soldatinnen verantwortlich.
Da die Feldwebel neben der musikfachlichen Ausbildung auch eine allgemeinmilitärische Ausbildung mit Schwerpunkt Sanitätsausbildung durchlaufen haben, können sie auch in diesem Bereich eingesetzt werden.
Arbeitsbereiche und -orte
Arbeitsbereiche:
Feldwebel im Militärmusikdienst sind als Musiker/innen bei der Bundeswehr beschäftigt.
Arbeitsorte:
Feldwebel im Militärmusikdienst arbeiten z.B.:
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in Proberäumen
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in Veranstaltungsräumen, z.B. Konzerthallen bzw. ‑sälen
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im Freien
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in Tonstudios
Darüber hinaus arbeiten sie bei multinationalen Einsätzen
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im Ausland, ggf. in Krisenregionen
Voraussetzungen
Vorausgesetzt werden für die Einstellung als Feldwebelanwärter/in im Militärmusikdienst:
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ein Hauptschulabschluss (je nach Bundesland auch Berufsreife, Berufsbildungsreife, erster allgemeinbildender Schulabschluss, erfolgreicher Abschluss der Mittelschule)
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Beherrschen eines im sinfonischen Blasorchester gebräuchlichen Orchesterinstruments und Bestehen einer musikfachlichen Eignungsprüfung
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deutsche Staatsangehörigkeit; Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes; charakterliche, geistige und körperliche Eignung für die Laufbahn
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Altersgrenzen (i.d.R. Mindestalter 17 Jahre, Höchstalter 29 Jahre)
Feldwebel im Militärmusikdienst müssen sich i.d.R. für eine Dienstzeit von 12 Jahren verpflichten. Bei Einstellung mit höherem Dienstgrad (z.B. aufgrund entsprechender Bildungsvoraussetzungen) ist auch eine kürzere Verpflichtungsdauer möglich.
Anforderungen
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musikalische Befähigung (beim Spielen von Instrumenten z.B. im Ausbildungsmusikkorps der Bundeswehr)
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medizinisches Verständnis (bei der Sanitätsausbildung)
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Führungsfähigkeit, Durchsetzungsvermögen, Verantwortungsbewusstsein und Teamfähigkeit (bei der Führung von unterstellten Soldaten und Soldatinnen)
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körperliche und sportliche Leistungsfähigkeit (z.B. bei langem Stehen bei Konzerten im Freien unter Witterungseinfluss, bei militärischen Übungen
Ausbildungsvergütung
Feldwebelanwärter/innen erhalten ihrem Dienstgrad entsprechend Bezüge.
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