- Berufstyp: Ausbildungsberuf
- Ausbildungsart: Schulische Ausbildung an Berufsfachschulen (landesrechtlich geregelt)
- Ausbildungsdauer: I.d.R. 2 Jahre
- Lernorte: Berufsfachschule und Praktikumsbetrieb
Was macht man in diesem Beruf?
Sozialassistenten und ‑assistentinnen übernehmen pädagogisch-betreuende, hauswirtschaftliche oder sozialpflegerische Aufgaben. Als Mitarbeiter/innen der freien Wohlfahrtsverbände, von kommunalen Dienststellen oder kirchlichen Verbänden übernehmen sie im Rahmen der Familienpflege vorübergehend die Haushaltsführung in Privathaushalten. In Einrichtungen der Hilfe für Menschen mit Behinderung, z.B. in Heimen oder Wohngruppen, unterstützen sie die Tätigkeit der Erzieher/innen und Heilerziehungspfleger/innen. Im Bereich der Altenpflege helfen sie bei der Erledigung der Aufgaben von Altenpflegern und ‑pflegerinnen. Sozialassistenten und ‑assistentinnen unterstützen Hilfsbedürftige bei alltäglichen Tätigkeiten. Sie erledigen z.B. Einkäufe, bereiten Mahlzeiten zu, pflegen Wäsche und Wohnung und übernehmen Aufgaben bei der Grundpflege kranker und bettlägeriger Menschen. Sie helfen den zu betreuenden Personen bei der Körperpflege, sind aufmerksame Gesprächspartner und leiten zu Beschäftigungen an. Darüber hinaus betreuen sie Kinder bei den Hausaufgaben und regen sie zu sinnvoller Freizeitbeschäftigung an. Auch Beratungsgespräche, z.B. hinsichtlich der Schulwahl, bieten sie an.
Wo arbeitet man?
Beschäftigungsbetriebe:
Sozialassistenten und ‑assistentinnen finden Beschäftigung
- in Wohn- und Pflegeheimen für betreuungsbedürftige Menschen
- in Einrichtungen zur Betreuung und Pflege von Menschen mit Behinderung
- bei ambulanten sozialen Diensten
- in Kindergärten und ‑horten
- in Privathaushalten betreuungsbedürftiger Personen
Arbeitsorte:
- Sozialassistenten und ‑assistentinnen arbeiten in erster Linie
- in Aufenthalts-, Wohn-, Ess- und Schlafräumen
- in Sanitärräumen Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch
- im Freien
- in Büros und Besprechungsräumen
- in Privatwohnungen pflegebedürftiger Personen
Welcher Schulabschluss wird erwartet?
Für die Ausbildung wird i.d.R. ein Hauptschulabschluss (je nach Bundesland auch Berufsreife, Berufsbildungsreife, erster allgemeinbildender Schulabschluss, erfolgreicher Abschluss der Mittelschule) oder ein mittlerer Bildungsabschluss vorausgesetzt. Die Berufsfachschulen wählen Bewerber/innen nach eigenen Kriterien aus.
Worauf kommt es an?
Anforderungen:
- Handgeschick (z.B. bei der Haushaltsführung und Zubereitung der Mahlzeiten)
- Verantwortungsbewusstsein (z.B. beim Mithelfen bei der Durchführung einfacher ärztlicher Verordnungen)
- Einfühlungsvermögen und Kontaktbereitschaft (z.B. im Umgang mit Kindern und Jugendlichen oder Pflegebedürftigen)
- Sorgfalt (z.B. beim Ausführen von Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen)
Schulfächer:
- Kunst/Musik (z.B. beim Anleiten zum Malen, Basteln und Musizieren)
- Biologie (z.B. um den Aufbau des menschlichen Organismus zu verstehen)
Was verdient man in der Ausbildung?
Während der schulischen Ausbildung erhält man keine Vergütung. An manchen Schulen fallen für die Ausbildung Kosten an, z.B. Schulgeld, Aufnahme- und Prüfungsgebühren. Bei der in Baden-Württemberg im Rahmen eines Modellprojekts angebotenen Ausbildung zum Servicehelfer bzw. zur Servicehelferin im Sozial- und Gesundheitswesen erhalten die Auszubildenden im Ausbildungsjahr eine Ausbildungsvergütung und während des Praxisjahres ein reguläres Gehalt.