- Berufstyp Anerkannter Ausbildungsberuf
- Ausbildungsart Duale Ausbildung im öffentlichen Dienst (geregelt durch Ausbildungsverordnung)
- Ausbildungsdauer 3 Jahre
- Lernorte Ausbildungsbetrieb und Berufsschule (duale Ausbildung)
Was macht man in diesem Beruf?
Sozialversicherungsfachangestellte der Fachrichtung gesetzliche Unfallversicherung beurteilen die Versicherungsverhältnisse sowie die Zuständigkeit des Unfallversicherungsträgers für Versicherungsfälle und die Mitgliedschaft von Unternehmen. Sie berechnen Mitgliedsbeiträge, veranlassen Beitragszahlungen, überwachen deren Eingang und bearbeiten Beitragserstattungen. Sie beraten Mitglieder in versicherungsrechtlichen Belangen sowie Finanzierungsfragen. Außerdem stellen sie Leistungsansprüche bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten fest und veranlassen Geldleistungen an Versicherte und Hinterbliebene. Im Rahmen von Heilbehandlungen und Rehabilitationsmaßnahmen prüfen sie Rechnungen über medizinische oder Sachleistungen, Reisekosten und Verdienstausfälle. Sie arbeiten dabei mit Leistungserbringern bzw. Vertragspartnern wie Ärzten und Ärztinnen sowie Krankenhäusern, mit Reha und Pflegeeinrichtungen, Apotheken, Pflegediensten und einschlägigen Unternehmen zusammen. Darüber hinaus können sie für weitere administrative Aufgaben in der inneren Verwaltung eingesetzt sein.
Wo arbeitet man?
Beschäftigungsbetriebe:
Sozialversicherungsfachangestellte der Fachrichtung gesetzliche Unfallversicherung finden Beschäftigung
- bei gesetzlichen Unfallversicherungsträgern
- bei Verbänden der Sozialversicherungsträger, in der Patientenabrechnung von Krankenhäusern oder im Versicherungsgewerbe
Arbeitsorte:
Sozialversicherungsfachangestellte der Fachrichtung gesetzliche Unfallversicherung arbeiten in erster Linie in Büroräumen/Großraumbüros.
Welcher Schulabschluss wird erwartet?
Rechtlich ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. In der Praxis stellen Sozialversicherungsträger überwiegend Auszubildende mit Hochschulreife ein.
Worauf kommt es an?
Anforderungen:
- Kundenorientierung und Kommunikationsfähigkeit (z.B. für die Beratung und Information von Kunden)
- Lernbereitschaft (z.B. bei Änderungen in den Rechtsvorschriften)
- Sorgfalt und Verschwiegenheit (z.B. beim Prüfen der Anspruchsvoraussetzungen, beim Umgang mit Daten der Versicherten)
Schulfächer:
- Mathematik (z.B. beim Erstellen von Überschlagsrechnungen und Berechnen von Versicherungsbeiträgen)
- Deutsch (z.B. beim Erledigen von Geschäftsbriefen und anderem Schriftverkehr)
Was verdient man in der Ausbildung?
Beispielhafte Ausbildungsvergütungen pro Monat:
- 1. Ausbildungsjahr: € 968 bis € 1.167
- 2. Ausbildungsjahr: € 1.018 bis € 1.274
- 3. Ausbildungsjahr: € 1.064 € 1.330